{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "10.09.2012", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00328_10-09-2012.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212174&W10_KEY=4467114&nTrefferzeile=87&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1a4d43930eaabd8b022fd46544ee88f9"}, "Num": [" VB.2012.00328"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12..2.10.0  VB.2012.00328"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12..2.10.0  VB.2012.00328"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12..2.10.0  VB.2012.00328"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe funktionelles Bekleidungssystem f\u00fcr den Zivilschutz. Verbot von Abgebotsrunden. F\u00fcr das kantonale Vergaberecht gilt der Grundsatz des Verzichts auf Abgebotsrunden. Dementsprechend sind Verhandlungen zwischen der Vergabestelle und den Anbietenden \u00fcber Preise, Preisnachl\u00e4sse und mit diesen im Zusammenhang stehende \u00c4nderungen des Leistungsinhalts unzul\u00e4ssig. Als Abgebotsrunde gilt insbesondere eine an die Anbieter gerichtete Einladung, ihre Preise zu \u00fcberpr\u00fcfen und allenfalls zu reduzieren (E. 5.2). Im Staatsvertragsbereich k\u00f6nnen die \"Parteien\" unter bestimmten Voraussetzungen vorsehen, dass Beschaffungsstellen Verhandlungen f\u00fchren. Parteien im Sinn dieser Bestimmung sind die Vertragsparteien des \u00dcbereinkommens, n\u00e4mlich die Unterzeichnerstaaten, zu denen auch die Schweiz z\u00e4hlt. Die Vertragsstaaten sind jedoch nach der Bestimmung frei, ob sie Verhandlungen dieser Art zulassen wollen. In der Schweiz hat der Bundesgesetzgeber Verhandlungen in einem bestimmten Rahmen erlaubt, f\u00fcr das kantonale Recht wurden sie dagegen gem\u00e4ss Art. 11 lit. c IV\u00f6B ausgeschlossen (E. 5.2). Das Amt f\u00fcr Milit\u00e4r und Zivilschutz hat die Anbieterinnen dazu aufgefordert, ihre Angebote \"in kommerzieller Hinsicht zu \u00fcberarbeiten und ... nochmals eine Offerte einzureichen\". Dazu verwies es auf ein beiliegendes Offertblatt, das mit \"Offerte 2\" \u00fcberschrieben war und zu s\u00e4mtlichen Positionen des Angebots Rubriken f\u00fcr neue Preise enthielt. Ein solches Vorgehen ist mit dem Verbot von Abgebotsrunden nicht vereinbar (E. 5.4). Gutheissung und R\u00fcckweisung zur Erteilung des Zuschlags an die Beschwerdef\u00fchrerin."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:06:30", "Checksum": "a52d8346bc4e0aaeea024759f725d008"}