{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "05.12.2012", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00513_05-12-2012.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212435&W10_KEY=4467113&nTrefferzeile=88&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a450571ff44d1125212f092996c39633"}, "Num": [" VB.2012.00513"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12..2.05.1  VB.2012.00513"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12..2.05.1  VB.2012.00513"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12..2.05.1  VB.2012.00513"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Masterarbeit | [Unter welchen Voraussetzungen kann man die Bewertung einer \u00fcberarbeiteten Masterarbeit anfechten?] Als blosse Leistungsbeurteilung ziehen Einzelnoten keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen nach sich. Sie widerspiegeln bloss die w\u00e4hrend einer konkreten Pr\u00fcfung erbrachten Leistungen und k\u00f6nnen daher in der Regel nicht mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse an der Anfechtung einer oder mehrerer einzelner Noten ist indessen dann zu bejahen, wenn diese zu einer ungen\u00fcgenden Gesamtqualifikation f\u00fchren. Bei einer gen\u00fcgenden Gesamtqualifikation ist die Anfechtung einzelner Noten dann zul\u00e4ssig, wenn kumulativ die folgenden zwei Voraussetzungen erf\u00fcllt sind: Zum einen muss die Aufbesserung von Einzelnoten rein rechnerisch geeignet sein, die Gesamtqualifikation zu beeinflussen; daran kann es etwa bei ohnehin zu rundenden Ergebnissen fehlen. Zum andern muss an die H\u00f6he der Gesamtbeurteilung eine ganz bestimmte Rechtsfolge gekn\u00fcpft sein. Zu denken ist hier beispielsweise an ein besseres Abschlusspr\u00e4dikat, die Zulassung zu h\u00f6heren Studieng\u00e4ngen oder zu einem Doktorat (E. 2.1). Es erscheint nicht als rechtsverletzende Ermessensaus\u00fcbung, eine wie hier stark \u00fcberarbeitete Masterarbeit mit der Note 4.0 zu bewerten (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:06:12", "Checksum": "01148f5794ea338d7b84accf0199ef8a"}