{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "10.01.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00524_10-01-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212515&W10_KEY=4467113&nTrefferzeile=65&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "11f1a412f070bff6aaae56d2a08cc020"}, "Num": [" VB.2012.00524"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.10.0  VB.2012.00524"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.10.0  VB.2012.00524"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.10.0  VB.2012.00524"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Befreiung von der Arbeitspflicht | Strafvollzug: Befreiung von der Arbeitspflicht wegen Erreichens des AHV-Alters. Da sich eine Frage von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung stellt, hat die Kammer zu entscheiden (E. 1). Weder das Bundesrecht noch das z\u00fcrcherische Recht legen hinsichtlich der Arbeitspflicht eine Altersgrenze fest. Gem\u00e4ss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der Lehre besteht die Arbeitspflicht daher ebenso f\u00fcr Inhaftierte, die bereits das ordentliche Pensionierungsalter gem\u00e4ss AHV erreicht haben. Grunds\u00e4tzlich sind somit auch pensionierte Strafgefangene w\u00e4hrend des Vollzugs zur Arbeit verpflichtet, die ihrem k\u00f6rperlichen und geistigen Zustand entspricht (E. 3.2). Vorliegend besteht keine Veranlassung, von der Rechtsprechung des Bundesgerichts abzuweichen (E. 3.3). Die vorliegenden Umst\u00e4nde legen die Annahme eines qualifizierten Schweigens des Gesetzgebers im Bezug auf die altersm\u00e4ssige Begrenzung der Arbeitspflicht im Strafvollzug nahe. Im Zeitpunkt des Erlasses des Strafgesetzbuchs gab es noch kein allgemeines Pensionierungsalter im Sinn des heutigen AHVG. Auch nach dessen Inkraftsetzung und den sp\u00e4ter erfolgten mehrfachen Revisionen des Strafgesetzbuchs wurde kein H\u00f6chstalter bez\u00fcglich der Arbeitspflicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Auch die Europ\u00e4ischen Strafvollzugsgrunds\u00e4tze stellten hierf\u00fcr offenbar keinen Anlass dar, obwohl diese eine Arbeitspflicht nur f\u00fcr Gefangene vorsehen, die das normale Rentenalter noch nicht erreicht haben. Vor diesem Hintergrund ist daher davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bisher bewusst - wenn auch stillschweigend - auf die Festsetzung eines H\u00f6chstalters verzichtet und die Rechtsfrage nicht \u00fcbersehen oder verkannt hat. Sodann ist zu beachten, dass schon seit jeher zahlreiche Inhaftierte das Rentenalter in den Vollzugsanstalten erreicht haben und dennoch einer Arbeitst\u00e4tigkeit nachgegangen sein d\u00fcrften. Der Gesetzgeber hat jedoch diesen Widerspruch zur ausserhalb der Vollzugsanstalten gelebten Realit\u00e4t bis anhin bewusst in Kauf genommen undnicht \"korrigiert\" (E. 4.1). Die Arbeitsbesch\u00e4ftigung kann einen wichtigen Teil dazu beitragen, sogenannten \"Haftsch\u00e4den\" entgegenzuwirken, die aufgrund des Verlusts der eigenen, pers\u00f6nlichen Zeitgestaltung auftreten k\u00f6nnen, verleiht sie dem Alltag doch eine Struktur und ein abwechslungsreicheres Gepr\u00e4ge. Durch die Bewegung in einem sozialen Gef\u00fcge tr\u00e4gt sie ebenso zum Erreichen des Vollzugsziels bei, das soziale Verhalten und die F\u00e4higkeit, straffrei zu leben, zu f\u00f6rdern. Das Vollzugsziel der Resozialisierung gilt auch f\u00fcr Verwahrte (E. 4.2). Abweisung des Gesuchs um Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung und Rechtsverbeist\u00e4ndung wegen Aussichtslosigkeit (E. 6.2).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:36:30", "Checksum": "e0042f4c470bc507aeb2bca4f4e5494a"}