{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "30.01.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00557_30-01-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212605&W10_KEY=4467113&nTrefferzeile=39&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d394951bc4c8ac671804de1a5f479d61"}, "Num": [" VB.2012.00557"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.30.0  VB.2012.00557"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.30.0  VB.2012.00557"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.30.0  VB.2012.00557"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung f\u00fcr Mobilfunkantennenanlage in Areal\u00fcberbauung. Frage der Einordnung. Die W\u00fcrdigung des Baurekursgerichts, die Areal\u00fcberbauung weise nach heutigen Massst\u00e4ben eine zwar gepflegte, aber bescheidene und haupts\u00e4chlich funktional vorgegebene Gestaltung auf und das bauliche Umfeld sei unpr\u00e4tenti\u00f6s, heterogen und als wenig empfindlich einzustufen, ist gest\u00fctzt auf die bei den Akten liegenden Fotos anl\u00e4sslich des vorinstanzlichen Augenscheins ohne Weiteres nachvollziehbar (E. 7.1). Was die Antenne betrifft, ist diese auch im Verh\u00e4ltnis zur H\u00f6he des Standortgeb\u00e4udes noch als von durchschnittlicher Gr\u00f6sse zu bezeichnen. Mit ihrer Positionierung in der Dachmitte ist sie zudem vom Strassenraum aus nur beschr\u00e4nkt einsehbar und wird teilweise vom Liftaufbau verdeckt. Mobilfunkantennen sind auch in Wohnzonen \u00fcblicher Bestandteil der Quartierinfrastruktur und werden in gestalterischer Hinsicht vom durchschnittlichen Betrachter als standardisierte technische Anlage hingenommen, zumal diese nur eingeschr\u00e4nkt individuell gestaltet werden k\u00f6nnen. Im Gegensatz zum Technikschrank ist die Antenne auf einen erh\u00f6hten Standort angewiesen. Die Baubeh\u00f6rde hat diesbez\u00fcglich den erh\u00f6hten gestalterischen Anforderungen an eine Areal\u00fcberbauung insofern hinreichend Rechnung getragen, als sie nebenbestimmungsweise anordnete, den Technikschrank nicht auch auf dem Dach anzubringen (E. 7.2). Bei der ebenerdigen Umplatzierung des Technikschranks an den Geb\u00e4udesockel handelt es sich um eine untergeordnete Projekt\u00e4nderung, die ohne besondere Schwierigkeiten vollzogen werden kann, weshalb sie mit einer Nebenbestimmung im Sinn von \u00a7 321 Abs. 1 PBG verf\u00fcgt werden durfte (E. 8.1). Die Verlegung des Ger\u00e4teschranks erweist sich einordnungsm\u00e4ssig als unproblematisch. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern durch diese Projekt\u00e4nderung berechtigte Interessen Dritter ber\u00fchrt sein k\u00f6nnten. Es durfte somit anstelle des ordentlichen Verfahrens das Anzeigeverfahren durchgef\u00fchrt werden (E. 8.2f.).\r\rMobilfunkantennen sind auch in Wohnzonen \u00fcblicher Bestandteil der Quartierinfrastruktur. Es kann daher nicht gesagt werden, dass von diesen \"ideelle Immissionen\" ausgehen, die das Wohnen verdr\u00e4ngen oder erheblich behindern w\u00fcrden (E. 9.3).\r\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:36:39", "Checksum": "49e000b03c74ad7e7407132de8f5a220"}