{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "23.01.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00572_23-01-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212553&W10_KEY=4467113&nTrefferzeile=52&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1411d2dc2139a7d787fe0e44c46571a3"}, "Num": [" VB.2012.00572"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.23.0  VB.2012.00572"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.23.0  VB.2012.00572"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.23.0  VB.2012.00572"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Auszahlung aus Stundenkonto | [Der Beschwerdef\u00fchrer hatte den f\u00fcr seine Zusatzfunktion als Informatikverantwortlicher einer Mittelschule angefallenen effektiven Aufwand jeweils dem Rektor mitgeteilt, welcher daraufhin Anpassungen im Stundenkonto vornahm. Eine Auszahlung von zw\u00f6lf Jahreslektionen aus diesem Stundenkonto k\u00fcrzte das MBA um 12/52 mit der Begr\u00fcndung, es sei auf dieser Auszahlung kein Ferienanteil geschuldet.] F\u00fcr Lehrpersonen gilt ein speziell auf ihren Berufsauftrag und die Bed\u00fcrfnisse der Schule zugeschnittenes Arbeitsmodell, welches einerseits grosse Gestaltungsfreiheiten bez\u00fcglich Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit, anderseits keinen Anspruch auf \u00dcberstundenentsch\u00e4digung mit sich bringt. \u00dcbernimmt eine Lehrperson \u00fcber ihren Lehrauftrag hinaus Aufgaben, die eine regelm\u00e4ssige, erhebliche Mehrbelastung mit sich bringen, k\u00f6nnen ihr Zulagen ausgerichtet oder Entlastungen gew\u00e4hrt werden. Nach dem Zweck dieser Bestimmung stehen dabei pauschale Entsch\u00e4digungen bzw. Entlastungen im Vordergrund. Erfolgt die Entsch\u00e4digung hingegen aufgrund des effektiven Aufwands, bestimmt sich ihre H\u00f6he grunds\u00e4tzlich nach den Bestimmungen des Personalgesetzes (E. 2.2). Das zum Ausgleich von zu viel oder zu wenig gehaltenen Semsterlektionen gef\u00fchrte Stundenkonto dient einzig dem mittelfristigen Ausgleich der Lektionenverpflichtung; f\u00fcr andere Zwecke ist es weder geeignet noch zul\u00e4ssig (E. 3.2). Werden einer Lehrperson \u00fcber ein volles Pensum hinaus gehaltene Lektionen verg\u00fctet, ist die Entsch\u00e4digung um den Ferienanteil zu k\u00fcrzen. Dieser betr\u00e4gt - als rechnerische Gr\u00f6sse - f\u00fcr Lehrpersonen ohne Altersentlastung vier Wochen (E. 4). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:36:34", "Checksum": "d322e090d0f5449be45c85304d229053"}