{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-06-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00589_2013-06-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212956&W10_KEY=13823259&nTrefferzeile=31&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "73012edcef686dc1aceaddac9f0f4d39"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2012.00589"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.06.2013  VB.2012.00589"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.06.2013  VB.2012.00589"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.06.2013  VB.2012.00589"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: R\u00fcckerstattung wirtschaftlicher Hilfe wegen langer Auslandabwesenheit Rechtsgrundlagen der R\u00fcckerstattung wirtschaftlicher Hilfe und der Auskunftspflicht (E. 4.1). Der Bezug wirtschaftlicher Hilfe ist an die physische Anwesenheit des Hilfeempf\u00e4ngers in der Unterst\u00fctzungsgemeinde gebunden. W\u00e4hrend der massgebenden Periode von acht Monaten hielt sich der Beschwerdef\u00fchrer w\u00e4hrend rund der H\u00e4lfte der Zeit im Ausland auf. Dass sich dies nicht mit der grunds\u00e4tzlichen Anwesenheitspflicht eines Hilfeempf\u00e4ngers in seiner Wohnsitzgemeinde vertr\u00e4gt, musste ihm bewusst sein, auch wenn er nicht ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen wurde. Das Ziel der Sozialhilfe \u2013 die Eingliederung der Hilfesuchenden in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt \u2013 setzt die physische Anwesenheit des Hilfeempf\u00e4ngers in seiner Unterst\u00fctzungsgemeinde voraus. Indem der Beschwerdef\u00fchrer seine ausgedehnten Auslandsabwesenheiten der Beschwerdegegnerin nicht mitteilte, verletzte er seine Meldepflicht und erwirkte die wirtschaftliche Hilfe unter unvollst\u00e4ndigen Angaben (E. 4.2). Die h\u00e4lftige R\u00fcckerstattung des Grundbedarfs f\u00fcr den Lebensunterhalt aufgrund der 50 % tieferen Lebenshaltungskosten im betreffenden Land ist gerechtfertigt. Teilweise Gutheissung der Beschwerde, da die Vorinstanz \u00fcber die Periode der erstinstanzlichen Verf\u00fcgung hinausging (E. 4.3). Bewilligung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung, Abweisung der unentgeltlichen Rechtsvertretung (E. 5.2). Teilweise Gutheissung der Beschwerde"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:20:28", "Checksum": "1c8e1dd4570d85fca9ee9b03f9d6c8fe"}