{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-05-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00632_2013-05-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212881&W10_KEY=13823259&nTrefferzeile=66&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1be930473435a0a4f0ff1f490fe61d12"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2012.00632"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.05.2013  VB.2012.00632"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.05.2013  VB.2012.00632"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.05.2013  VB.2012.00632"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung\r(Widerruf) | Aufenthaltsbewilligung:  Der aus der T\u00fcrkei stammende Beschwerdef\u00fchrer war mit einer Portugiesin verheiratet; w\u00e4hrend ihres gemeinsamen Aufenthalts in der Schweiz wurde beiden eine Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA erteilt. Zwischenzeitlich hat sich die Ehefrau in der Schweiz abgemeldet und ist nach Brasilien ausgereist, wo sie heute noch lebt. Weil die Bewilligung des Beschwerdef\u00fchrers von der seiner Ehefrau abgeleitet wurde und diese bei ihrer Abmeldung aus der Schweiz erloschen ist, kann der Beschwerdef\u00fchrer nichts mehr daraus zu seinen Gunsten ableiten. Unerheblich ist, ob die Ehe nach Ausreise der Ehefrau noch weiterhin gelebt wurde. Massgeblich ist allein der Wegfall des Aufenthaltsrechts. Weil die in der Schweiz gelebte Ehegemeinschaft keine drei Jahre gedauert hat, kann die Aufenthaltsbewilligung auch nicht verl\u00e4ngert werden. UP/URB.  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:45:44", "Checksum": "9f3c1707eb51340f1e9862044e2c96d8"}