{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "27.03.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00655_27-03-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212742&W10_KEY=4467112&nTrefferzeile=86&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b278a9fdb8013c0dcc9f0c2eb89cff53"}, "Num": [" VB.2012.00655"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.27.0  VB.2012.00655"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.27.0  VB.2012.00655"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.27.0  VB.2012.00655"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Gleichwertigkeit. Abgebotsrunde. Schwenkt die Vergabestelle auf einen Produktvorschlag seitens eines Anbieters ein, ist ein Entscheid \u00fcber die Gleichwertigkeit der verschiedenen offerierten Produkte unumg\u00e4nglich. Es geht nicht an, einen Anbietervorschlag zur Amtsl\u00f6sung zu erheben und gleichzeitig den Standpunkt zu vertreten, dessen (Gleich-)Wertigkeit habe sich mangels hinreichender technischer Spezifikation nicht beurteilen lassen. Die Frage nach der Gleichwertigkeit des Alternativprodukts ist entscheidwesentlich. Muss die Gleichwertigkeit des streitigen Alternativprodukts bejaht werden, besteht keine Veranlassung den \u00fcbrigen Anbietern aus Gleichbehandlungsgr\u00fcnden Gelegenheit zur Anpassung ihres Angebots zu geben. Das Einholen von Nachtragsofferten ist diesfalls als unzul\u00e4ssige Abgebotsrunde zu werten. Vorliegend durfte die Gleichwertigkeit des von den Beschwerdef\u00fchrerinnen verfochtenen Alternativprodukts ohne Rechtsverletzung verneint werden, weshalb das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerinnen als Unternehmervariante ohne gleichzeitiges Grundangebot zu qualifizieren ist (E. 5). Es liegen keine Anhaltspunkte f\u00fcr einen Verstoss gegen \u00a7 31 Abs. 1 SubmV vor, da die Aufforderung zur Nachtragsofferte sich an alle Anbieter richtete und diese keinen Bezug zum Angebot der Beschwerdef\u00fchrerinnen enthielt. Die Konkurrenten der Beschwerdef\u00fchrerinnen konnten nicht davon ausgehen, dass deren Angebot unver\u00e4ndert bestehen bliebe. Es war trotz Kenntnis des Offert\u00f6ffnungsprotokolls nicht klar, welchen Preis es letztlich zu unterbieten galt. Ferner war nur eine einzige Leistungsposition von der \u00c4nderung bzw. dem Nachtrag betroffen (E. 6).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:05:59", "Checksum": "debe75c88920b9c909c03353f4bd22b7"}