{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "26.06.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00729_26-06-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213023&W10_KEY=4467111&nTrefferzeile=79&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "01db3cadfdb6e59ac30bcf97337305cf"}, "Num": [" VB.2012.00729"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.26.0  VB.2012.00729"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.26.0  VB.2012.00729"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.26.0  VB.2012.00729"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung f\u00fcr Vordach und Torerneuerung eines Metallbaubetriebs in Kernzone. L\u00e4rmimmissionen durch Arbeiten im Freien auf dem durch das Vordach teilweise \u00fcberdachten Werkhof. Der Beschwerdef\u00fchrer leitet seine Bef\u00fcrchtung betreffend zus\u00e4tzliche L\u00e4rmimmissionen vor allem daraus ab, dass das 3,5 m tiefe Vordach die Ausf\u00fchrung l\u00e4rmiger Arbeiten auf dem Vorplatz f\u00f6rdere, indem solche k\u00fcnftig auch bei schlechtem Wetter im Freien ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnten. Angesichts der Tatsache, dass zus\u00e4tzliche Arbeiten nur bei schlechtem Wetter und auf einem schmalen Streifen des Vorplatzes erm\u00f6glicht werden, machen diese h\u00f6chstens einen sehr geringen Teil der bisherigen, nach den Angaben des Beschwerdef\u00fchrers sowohl innerhalb wie ausserhalb des Geb\u00e4udes stattfindenden l\u00e4rmigen T\u00e4tigkeiten aus (E. 3.2). Ob der aus dem Betrieb der Werkst\u00e4tte insgesamt resultierende L\u00e4rm die Immissionsgrenzwerte \u00fcbersteigt, kann damit offen bleiben. Massnahmen zur Begrenzung \u00fcberm\u00e4ssiger Immissionen aus dem ganzen Betrieb w\u00e4ren gest\u00fctzt auf Art. 8 Abs. 2 LSV nur bei einer wesentlichen \u00c4nderung der Anlage zu ergreifen (E. 3.3). Bez\u00fcglich der Anordnung vorsorglicher Emissionsbegrenzungen w\u00e4re eine Betriebsvorschrift, nach welcher im witterungsgesch\u00fctzten Bereich unter dem Vordach bei schlechtem Wetter keine l\u00e4rmigen Arbeiten ausgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen, f\u00fcr den Beschwerdef\u00fchrer angesichts des geringen L\u00e4rmanteils, der sich dadurch vermeiden liesse, kaum von Nutzen. Auch w\u00e4re sie mit vern\u00fcnftigem Aufwand weder \u00fcberpr\u00fcfbar noch vollstreckbar. Eine solche Massnahme ist daher als unpraktikabel und unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig zu verwerfen (E. 3.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:05:36", "Checksum": "a0205dbabb0d2f567109621f7d3ba2ac"}