{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "07.02.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00732_07-02-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212600&W10_KEY=4467113&nTrefferzeile=34&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8812ad4eabe1dc73988b56d9bd1dbb02"}, "Num": [" VB.2012.00732"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.07.0  VB.2012.00732"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.07.0  VB.2012.00732"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.07.0  VB.2012.00732"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "polizeiliche Meldepflicht/Wohnsitz | Polizeiliche Meldepflicht.  Nichteintreten auf das Feststellungsbegehren (E. 2). Akteneinsichtsrecht; Heilung einer Geh\u00f6rsverletzung (E. 3.2). Da dem Beschwerdef\u00fchrer der in den Akten befindliche Polizeibericht nicht unterbreitet wurde, liegt eine Verletzung des Akteneinsichtsrechts durch den Beschwerdegegner vor (E. 3.3). Es w\u00e4re dem Beschwerdef\u00fchrer unbenommen gewesen, die Akten der Gemeinde im Rahmen des Rekursverfahrens einzusehen und dazu Stellung zu nehmen (E. 3.4). Im Beschwerdeverfahren wurde dem Beschwerdef\u00fchrer schliesslich Akteneinsicht einger\u00e4umt. Heilung der Geh\u00f6rsverletzung, falls dem Beschwerdef\u00fchrer die Rekursantwort nicht zugestellt worden sein sollte (E. 3.5). Rechtsgrundlagen zur polizeilichen Meldepflicht (E.4.1), zur Niederlassung (E. 4.2) und zum Wohnsitz (E. 4.3). Die subjektive Voraussetzung betreffend Wohnsitzbegr\u00fcndung erscheint als erf\u00fcllt, da der Beschwerdef\u00fchrer beabsichtigt, weiterhin in der betroffenen Gemeinde wohnhaft zu bleiben. Hingegen gibt es gen\u00fcgend Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass sich sein Lebensmittelpunkt nicht mehr an der von ihm behaupteten Adresse befindet, weshalb dort keine Niederlassung im Sinn von \u00a7 32 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Abs. 2 GG besteht. Unter diesen Umst\u00e4nden ist die Abmeldung durch den Beschwerdegegner nicht zu beanstanden (E. 5.2). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:36:41", "Checksum": "b8c01f688be85f970880c76ad17119e3"}