{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "20.02.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00747_20-02-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212625&W10_KEY=4467113&nTrefferzeile=27&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "21d916bbd2ae81d8d4cd8db77a6eb0f6"}, "Num": [" VB.2012.00747"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.20.0  VB.2012.00747"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.20.0  VB.2012.00747"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.20.0  VB.2012.00747"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses | Das Verwaltungsgericht kann ein Arbeitsverh\u00e4ltnis auch bei Vorliegen materieller oder formeller M\u00e4ngel im Aufl\u00f6sungsverfahren nicht wiederherstellen; zu pr\u00fcfen ist einzig ein allf\u00e4lliger Entsch\u00e4digungsanspruch des Arbeitnehmers (E. 2). Die vertragliche Aufl\u00f6sung eines mit Verf\u00fcgung begr\u00fcndeten Arbeitsverh\u00e4ltnisses (Aufhebungsvertrag) ist zul\u00e4ssig (E. 3.1). Die dem Schutz der Willensfreiheit beim Abschluss privatrechtlicher Vertr\u00e4ge dienenden Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 23 ff. OR) sind auf verwaltungsrechtliche Vertr\u00e4ge analog anwendbar. Eine widerrechtliche Drohung im Sinn von Art. 29 Abs. 1 OR liegt nur vor, wenn der Drohende kein Recht zur Drohung hat; mit der Ergreifung zul\u00e4ssiger rechtlicher Mittel zu drohen, ist nicht widerrechtlich, es sei denn, dem Bedrohten werde die Zugabe eines \u00fcberm\u00e4ssigen Vorteils abgen\u00f6tigt. Unterschrieb ein Arbeitnehmer eine Aufhebungsvereinbarung unter der Drohung einer fristlosen K\u00fcndigung, ist deshalb zu pr\u00fcfen, ob der Arbeitgeber ein Recht zur fristlosen Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses hatte (E. 3.3 und 3.4.1). Die fristlose Aufl\u00f6sung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses ist nur zul\u00e4ssig, wenn die geltend gemachten Vorkommnisse objektiv geeignet sind, die f\u00fcr das Arbeitsverh\u00e4ltnis wesentliche Vertrauensgrundlage zu zerst\u00f6ren oder zumindest so tief greifend zu ersch\u00fcttern, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist (E. 3.4.2 f.). Ein Steuerkommiss\u00e4r, der wiederholt in Verfahren, die seine Schwester betrafen, t\u00e4tig wurde und zudem die Einsch\u00e4tzung einer ihm bekannten Person vornahm, ohne daf\u00fcr zust\u00e4ndig zu sein, verletzt die Ausstandsregeln des Steuergesetzes in erheblichem Ausmass. Durch ein solches Verhalten wird bei Aussenstehenden der Eindruck erweckt, im betroffenen Amt herrschten Zust\u00e4nde, bei welchen die elementaren Anforderungen an die Unbefangenheit der Verwaltung nicht gew\u00e4hrleistet seien. W\u00fcrde das Amt in solchen F\u00e4llen nicht umgehend Konsequenzen ziehen, riskierte es, das Vertrauen derBev\u00f6lkerung in den korrekten Gang der Verwaltung zu ersch\u00fcttern. Eine Weiterbesch\u00e4ftigung des Beschwerdef\u00fchrers war deshalb nicht zumutbar (E. 3.4.4 ff.).\rDa die behauptete Drohung damit nicht widerrechtlich war, ist der Aufhebungsvertrag deswegen nicht anfechtbar (E. 3.4.7).\rWird die Aufhebung einer K\u00fcndigung verlangt, gelten als Streitwert die Bruttobesoldungsanspr\u00fcche bis zum Zeitpunkt der H\u00e4ngigkeit beim Verwaltungsgericht zuz\u00fcglich der Anspr\u00fcche bis zur n\u00e4chstm\u00f6glichen Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses (E. 4.2).\rAbweisung, soweit auf das Rechtsmittel eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:36:44", "Checksum": "33953dd6272bfee22be9591533c88ede"}