{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-01-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00769_2013-01-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212562&W10_KEY=13823260&nTrefferzeile=83&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1bffb2fbbf2c9664ab339eba00418108"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2012.00769"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.01.2013  VB.2012.00769"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.01.2013  VB.2012.00769"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.01.2013  VB.2012.00769"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fernhaltemassnahmen nach \u00a7\u00a7 33 f. PolG\rGW120005 | Fernhaltemassnahmen nach Polizeigesetz Die Rayonverbote sind nicht mehr in Kraft, weshalb der Beschwerdef\u00fchrerin ein aktuelles Rechtsschutzinteresse fehlt. Ihr wurde jedoch die H\u00e4lfte der Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens auferlegt. Sodann musste sie bereits mehrfach wegen unzul\u00e4ssiger Aus\u00fcbung der Prostitution verzeigt werden. Weiter stellen sich vorliegend Fragen im Zusammenhang mit der angemessenen Begr\u00fcndung einer polizeilichen Wegweisungs- und Fernhalteverf\u00fcgung. Die Beantwortung der Frage, ob die Anordnung der vorliegenden Massnahmen bzw. die Abweisung des Rekurses gerechtfertigt war, ist damit auch im Hinblick auf weitere m\u00f6gliche zuk\u00fcnftige F\u00e4lle von erheblichem Interesse. Auf die Beschwerde ist folglich einzutreten (E. 1.2). Die Verf\u00fcgung der Beschwerdegegnerin vom 7. November 2012 ist unzureichend begr\u00fcndet, da sie weder einen Bezug zu einem der in \u00a7 33 lit. a bis e PolG aufgef\u00fchrten Tatbest\u00e4nde herstellte, noch darlegte, inwiefern das der Beschwerdef\u00fchrerin vorgeworfene Verhalten gerade ein sechst\u00e4giges Rayonverbot rechtfertigte. Angesichts des Eingriffs in die Bewegungsfreiheit der Beschwerdef\u00fchrerin und in ihr Recht auf Achtung des Privatlebens waren an die Begr\u00fcndungsdichte h\u00f6here Anspr\u00fcche zu stellen (E. 4.1). Die Verf\u00fcgung vom 7. November 2012 erweist sich als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, da keine Einschr\u00e4nkungen oder Ausnahmen hinsichtlich des Betretverbots und des Aufenthalts innerhalb des Rayons festgehalten wurden. Nachdem die Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung auf das Ansprechen von Passanten und das aufreizende Gebaren der Beschwerdef\u00fchrerin zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, w\u00e4re es m\u00f6glicherweise bereits ausreichend gewesen, ihr lediglich das entsprechende Verhalten im bezeichneten Gebiet zu untersagen (E. 4.3.2). Das mit Verf\u00fcgung vom 12. November 2012 angeordnete Rayonverbot wurde einzig damit begr\u00fcndet, dass die Beschwerdef\u00fchrerin die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung gef\u00e4hrdet habe, indem sie die Wegweisung vom 7. November 2012 missachtethabe. Die Verf\u00fcgung vom 7. November 2012 war allerdings nicht gen\u00fcgend begr\u00fcndet und in der Sache mangels Einschr\u00e4nkungen bez\u00fcglich des Wohnorts unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Folgerichtig kann der Beschwerdef\u00fchrerin nicht ein Verstoss gegen dieses rechtswidrige Rayonverbot vorgeworfen werden, nur weil sie in der fraglichen Zeit vor ihrem Zuhause angetroffen wurde. Damit erweist sich auch die Verf\u00fcgung vom 12. November 2012 als unrechtm\u00e4ssig (E. 5).\r\rGutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:47:00", "Checksum": "40ededb833f23ea08b86c3b96a9870e1"}