{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-08-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00858_2013-08-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213144&W10_KEY=13823257&nTrefferzeile=70&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "07321d0ee337cf5e5f9c1509f7c31ecf"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2012.00858"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.08.2013  VB.2012.00858"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.08.2013  VB.2012.00858"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.08.2013  VB.2012.00858"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Lieferung von Fl\u00fcgeln: Bewertung eines nach Offerteinreichung lancierten Produkts; Referenzen. Es besteht keine Veranlassung, an der Darstellung des Beschwerdegegners zu zweifeln, dass keine freih\u00e4ndige Vergabe erfolgt oder vorgesehen ist. Mangels eines Anfechtungsobjekts ist diesbez\u00fcglich nicht auf die Beschwerde einzutreten (E. 2). Da im Lauf der Offertauswertung bekannt wurde, dass eine Herstellerin ein von mehreren Anbietern offeriertes Modell aus dem Sortiment nehmen und durch ein Nachfolgemodell ersetzen wollte, bestand hinsichtlich der Verf\u00fcgbarkeit des bisherigen Modells und der Lieferkonditionen des \"verbesserten Modells\" Kl\u00e4rungsbedarf (E. 6.3). Das Nachfolgemodell durfte in das Verfahren einbezogen werden. Da dabei die Preisgestaltung nur gegen oben offen war, er\u00fcbrigte es sich, bei anderen Anbietern nachzufragen, nachdem die Mitbeteiligte als g\u00fcnstigste Anbieterin ihr Preisangebot aufrecht erhalten hatte (E. 6.4\u20135). Es erscheint wenig zweckm\u00e4ssig, bei einem Zuschlagskriterium undifferenziert allen Anbietern die Maximalpunktzahl zu vergeben (E. 9.1). Der Schluss, die Referenzen der Mitbeteiligten b\u00f6ten hinreichend Gew\u00e4hr f\u00fcr eine vertragsgem\u00e4sse Lieferung der angebotenen Instrumente und die einwandfreie Erbringung der damit verbundenen Nebenleistungen, ist vertretbar (E. 9.2). Abweisung soweit Eintreten. Abweichende Meinung des Gerichtsschreibers: Unzul\u00e4ssige Ver\u00e4nderung des Angebots."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:21:24", "Checksum": "a08a16826407f1272e52af9ea61c1fa6"}