{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "12.06.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00861_12-06-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212947&W10_KEY=4467112&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6f33717990a6d0eb48cb5a5677f7f44b"}, "Num": [" VB.2012.00861"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.12.0  VB.2012.00861"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.12.0  VB.2012.00861"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.12.0  VB.2012.00861"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Projektwettbewerb f\u00fcr Erweiterung/Neubau Primarschulhaus: Vergabe aufgrund einer einstimmigen Empfehlung des Preisgerichts an das Planungsteam des erstrangierten Projekts, obwohl dieses infolge Verstosses gegen die Bauvorschriften von der Preiserteilung ausgeschlossen worden war. Die Jury durfte Wettbewerbsbeitr\u00e4ge, welche gegen wesentliche Programmbestimmungen verstossen, zwar mit einem Ankauf auszeichnen, nicht aber zur Weiterbearbeitung empfehlen. Vorliegend h\u00e4lt der Hauptbau den Grenzabstand zur \u00f6stlichen Nachbarparzelle nicht ein. Zum einen handelt es sich dabei um einen Verstoss gegen die einzige im Programm ausdr\u00fccklich als \"zwingend\" bezeichnete Vorgabe. Zum andern erreicht die streitige Abstandsverletzung ein Ausmass, welches die Grenze der Geringf\u00fcgigkeit deutlich \u00fcberschreitet. Je nach Parteistandpunkt ragt das dreigeschossige Hauptgeb\u00e4ude auf einer L\u00e4nge von rund 20 m und einer Breite von 2 m bzw. 3,5 m in den Abstandsbereich, was die Qualifikation als wesentlicher Verstoss in jedem Fall begr\u00fcndet erscheinen l\u00e4sst. Die Rangierung des Wettbewerbsbeitrags der Mitbeteiligten w\u00e4re somit auch bei einer uneingeschr\u00e4nkten \u00dcbernahme der Regelung gem\u00e4ss SIA 142 als unzul\u00e4ssig zu werten (E. 4.2.2). Gutheissung"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:37:23", "Checksum": "53fe7d3f9d220a3361bc043da075a6bc"}