{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.02.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00044_25-02-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212645&W10_KEY=4467113&nTrefferzeile=18&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b18535b89a312a1bab9d6d30988e2dc0"}, "Num": [" VB.2013.00044"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.25.0  VB.2013.00044"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.25.0  VB.2013.00044"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.25.0  VB.2013.00044"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Verpflichtung zur Suche einer g\u00fcnstigeren Wohnung. Die sozialhilferechtliche Anordnung, eine g\u00fcnstigere Mietwohnung zu suchen, stellt einen vor Verwaltungsgericht anfechtbaren Zwischenentscheid dar (E. 1.2). Der Streitwert bemisst sich nach der Wohnkostenreduktion, die f\u00fcr den Fall eines ungen\u00fcgenden Wohnungssuchnachweises angedroht wurde (E. 1.3). Das Interesse der Beschwerdef\u00fchrerin und ihrer Tochter, weiterhin in der bisherigen Wohnung leben zu d\u00fcrfen, \u00fcberwiegt im vorliegenden Fall das Interesse der Sozialhilfe, keine Wohnkosten finanzieren zu m\u00fcssen, die das (rechtlich nicht verbindliche) kommunale Mietzinsmaximum von Fr. 1'400.- um Fr. 190.- \u00fcbersteigen. Zu ber\u00fccksichtigen ist insbesondere, dass es sich bei der Beschwerdef\u00fchrerin um eine alleinerziehende Mutter handelt, die einer T\u00e4tigkeit mit Abend- und Wochenendarbeiten nachgeht, dass die elfj\u00e4hrige Tochter am Wohnort gut integriert ist, dass ein Umzug h\u00f6chstwahrscheinlich zu zus\u00e4tzlichen, die Wohnkosteneinsparungen \u00fcbersteigenden Betreuungskosten der Tochter f\u00fchren w\u00fcrde und dass die Mietzins\u00fcberschreitung einen relativ geringf\u00fcgigen Umfang (13,5%) aufweist (E. 3). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:36:47", "Checksum": "f3817b9481f4315e06e6dd8e4fe9e310"}