{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "29.05.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00059_29-05-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212901&W10_KEY=4467112&nTrefferzeile=23&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "797f9788d49e9b9e69f8349431c8737e"}, "Num": [" VB.2013.00059"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.29.0  VB.2013.00059"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.29.0  VB.2013.00059"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.29.0  VB.2013.00059"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung und Ausnahmebewilligung | Baubewilligung und Ausnahmebewilligung Eine Verantwortlichkeit des Beschwerdegegners f\u00fcr die Zerst\u00f6rung des Geb\u00e4udes ist nicht erstellt. Folglich kann ihm auch nicht vorgeworfen werden, er habe sich mit der Erhebung des Rekurses illoyal oder vertrauensunw\u00fcrdig verhalten oder zu einer anderen Verhaltensweise in Widerspruch gesetzt. Die Vorinstanz ist daher zu Recht auf den Rekurs eingetreten (E. 3.3). Die Frage nach der Zul\u00e4ssigkeit bzw. Bewilligungsf\u00e4higkeit des \u00d6konomiegeb\u00e4udes wurde in den Vorentscheiden der Mitbeteiligten nicht in verbindlicher Weise beurteilt. Die vorliegend massgeblichen Fragen wurden vielmehr offengelassen. Die Vorinstanz durfte somit ohne Weiteres in ihrem Entscheid dar\u00fcber befinden (E. 4.3). Art. 24c RPG gelangt vorliegend nicht zur Anwendung (E. 8.1). Der Wiederaufbau des zonenwidrigen \u00d6konomiegeb\u00e4udes k\u00f6nnte auch nicht gest\u00fctzt auf Art. 24d Abs. 1 RPG in Verbindung mit Art. 42a RPV und Art. 37a RPG bewilligt werden. Sodann l\u00e4sst sich der von der Baudirektion geltend gemachte H\u00e4rtefall auf keine gesetzliche Grundlage st\u00fctzen (E. 8.2). Die Beschwerdef\u00fchrerin brachte erstmals im Beschwerdeverfahren vor, sie wolle das wiederaufzubauende \u00d6konomiegeb\u00e4ude landwirtschaftlich nutzen. Das Baugesuch bezog sich allerdings ausdr\u00fccklich nicht auf einen Landwirtschaftsbetrieb. Damit durften und mussten die Vorinstanzen lediglich den Wiederaufbau einer nichtlandwirtschaftlichen Baute beurteilen. Die offenbar geplante landwirtschaftliche Nutzung bildete demgegen\u00fcber nicht Streitgegenstand (E. 8.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:37:14", "Checksum": "3a4910cec3c82cf2cf337e9d3f912c20"}