{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.10.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00078_24-10-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213391&W10_KEY=4467110&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "02f42efe36cb82fe8f027b6f82566a59"}, "Num": [" VB.2013.00078"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.24.1  VB.2013.00078"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.24.1  VB.2013.00078"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.24.1  VB.2013.00078"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Nachbarbeschwerde gegen Mobilfunkantennenanlage im Turm der evangelisch-reformierten Kirche Wiesendangen. Frage der Einhaltung der immissionrechtlichen Vorschriften und der Vereinbarkeit mit den Anforderungen des Denkmalschutzes. Die Besucher bei F\u00fchrungen halten sich nur w\u00e4hrend kurzer Zeit auf dem Boden der Glockenebene auf, weshalb der Glockenstuhl nicht als Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) qualifiziert werden kann. Auch beim Platz der Organistin ist nicht von einem OMEN auszugehen. Dieser wird nur f\u00fcr jeweils kurze Dauer verwendet und erf\u00fcllt daher die Anforderungen an einen st\u00e4ndigen Arbeitsplatz nicht (E. 2.5). Die Mobilfunkanlage wird von drei Betreiberfirmen gemeinsam genutzt, was die m\u00f6gliche Maximalleistung von insgesamt 10'500 WERP relativiert. Die einzelnen der insgesamt 11 Antennen weisen lediglich Leistungen zwischen 500 WERP bis maximal 1'100 WERP auf. Die Basisstation dient denn auch in erster Linie dem Dorfzentrum von Wiesendangen und dar\u00fcber hinaus den angrenzenden Wohnquartieren. Damit nimmt sie nicht eine Versorgungsfunktion wahr, die weit \u00fcber die Versorgung des Standortquartiers hinausgeht. Sie ist daher nicht als Betrieb im baurechtlichen Sinn, sondern als technische Infrastrukturbaute zu qualifizieren und damit auch in der Kern- bzw. Wohnzone zonenkonform (E. 3.3). Unter Ber\u00fccksichtigung des Ermessensspielraums der Baudirektion in Denkmalschutzfragen erweist sich die vorgenommene Interessenabw\u00e4gung ohne Weiteres als nachvollziehbar. Sie steht im Einklang mit den Richtlinien der Eidgen\u00f6sischen Kommission f\u00fcr Denkmalpflege. Die darin vorgesehenen Voraussetzungen, dass die materielle Substanz des Baudenkmals nicht angetastet und das Erscheinungsbild des Schutzobjekts nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigt wird, sind mit den vorgesehenen Massnahmen bzw. Auflagen sichergestellt. Auch ist die Erlebbarkeit der Kirche im Innern gew\u00e4hrleistet, da die Strahlungswerte \u00fcberall eingehalten werden und somit auch F\u00fchrungen im Kirchturm weiterhin m\u00f6glichbleiben. Demgem\u00e4ss liegt kein Verstoss gegen \u00a7 204 Abs. 1 PBG vor.\r\rDie Beschwerden sind einzig insoweit teilweise gutzuheissen, als die von der Vorinstanz festgesetzte solidarische Haftung zwischen den rekurrentischen Parteien aufzuheben ist, da die Verfahrensvereinigung noch kein besonderes Rechtsverh\u00e4ltnis unter den drei Rekursparteien und damit auch keine Solidarit\u00e4t zu begr\u00fcnden vermag (E. 10).\r\rTeilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:38:05", "Checksum": "4c0b642f4615641ff5e113549fb92e16"}