{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2014-01-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00091_2014-01-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213736&W10_KEY=13823254&nTrefferzeile=25&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a1a676f722af42f1d51b1cee734f1c58"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2013.00091"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.01.2014  VB.2013.00091"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.01.2014  VB.2013.00091"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.01.2014  VB.2013.00091"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Abweisung des Familiennachzugsgesuchs  Der Beschwerdef\u00fchrer heiratete 1984 eine Schweizerin und erhielt im Rahmen des Familiennachzuges eine Aufenthaltsbewilligung. Aufgrund seiner Straff\u00e4lligkeit wurde seine Aufenthaltsbewilligung 1995 nicht mehr verl\u00e4ngert. Er wurde aus der Schweiz weggewiesen und es wurde eine Einreisesperre von 1997 bis 2007 verh\u00e4ngt. Die Einreisesperre wurde in der Folge mehrmals suspendiert, um ihm den Besuch seiner Ehefrau und der Kinder zu erm\u00f6glichen. W\u00e4hrend eines Besuches ist er wiederum straff\u00e4llig geworden. Im Jahre 2007 stellten er und seine Ehefrau ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung, welches 2007 abgelehnt wurde. Die Ehe wurde 2012 geschieden.  Aufgrund der Scheidung besteht kein Anspruch nach Art. 7 Abs. 1 Salz 1 ANAG. Da sein Aufenthalt seit dem Ablehnungsentscheid lediglich toleriert wurde, besteht auch kein Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung nach Art. 7 ANAG. Die Kinder sind alle vollj\u00e4hrig und besondere Umst\u00e4nde werden nicht geltend gemacht. Es besteht daher kein Anspruch aufgrund von Art. 8 EMRK. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:25:31", "Checksum": "226caf4c6589cf028232c052dfcda270"}