{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-08-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00150_2013-08-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213176&W10_KEY=13823257&nTrefferzeile=64&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "458997edf14418290b1acb267daff438"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2013.00150"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.08.2013  VB.2013.00150"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.08.2013  VB.2013.00150"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.08.2013  VB.2013.00150"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: K\u00fcrzung und Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe; Frage der Beschwerdelegitimation der Gemeinde F\u00fcr das Eintreten auf die Beschwerde ist allein entscheidend, dass das Beschwerde f\u00fchrende Gemeinwesen durch einen Akt in seiner Eigenschaft als Tr\u00e4ger hoheitlicher Gewalt ber\u00fchrt ist und eine Verletzung der Autonomie geltend macht. Ob die beanspruchte Autonomie tats\u00e4chlch besteht, ist keine Frage des Eintretens, sondern der materiellen Beurteilung (E. 1.3). Rechtsprechung bez\u00fcglich der Legitimation von Gemeinwesen bei Streitigkeiten \u00fcber Sozialhilfeleistungen (E. 2.). Zu beurteilen ist, ob die abgebrochene Teilnahme des Beschwerdegegners 1 am Arbeitseinsatzprogramm die Beschwerdef\u00fchrerin zur nachtr\u00e4glichen Leistungseinstellung berechtigt hat. Dabei geht es um die richtige Anwendung bzw. Auslegung kantonalen Rechts bez\u00fcglich Fragen, welche den Gemeinden keinen weitergehenden eigenen Spielraum einr\u00e4umen. Insoweit fehlt es an einer Verletzung der Gemeindeautonomie. Dies f\u00fchrt zur Abweisung der Beschwerde (E. 5.1). Der Austritt des Beschwerdegegners 1 aus dem Arbeitseinsatzprogramm war mit der K\u00fcrzung des Grundbedarfs \"abgeurteilt\". Die sp\u00e4tere Leistungseinstellung konnte nicht nochmals damit begr\u00fcndet werden (E. 5.2). Abschreibung des Gesuchs der Beschwerdegegnerschaft um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung als gegenstandslos geworden (E. 6.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:21:29", "Checksum": "5a78896f942d1c5bf758eb33d107268c"}