{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "04.09.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00157_04-09-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213243&W10_KEY=4467111&nTrefferzeile=8&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "da362ec58cbb0f182090249d8180a7db"}, "Num": [" VB.2013.00157"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.04.0  VB.2013.00157"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.04.0  VB.2013.00157"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.04.0  VB.2013.00157"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zulagen f\u00fcr Nacht- und Sonntagsarbeit w\u00e4hrend der Ferien | [Darf sich ein Gemeinwesen damit begn\u00fcgen, bloss tats\u00e4chlich geleistete Nacht- und Sonntagsarbeit mit einer zus\u00e4tzlichen Verg\u00fctung zu entsch\u00e4digen, oder ist dieser Zuschlag - wie im privaten Arbeitsrecht - auch w\u00e4hrend der Ferien geschuldet?] Die \u00f6ffentliche Hand muss sich bei der Lohnberechnung von sachlichen Kriterien leiten lassen. Sie braucht indessen die L\u00f6hne ihrer Mitarbeitenden, welche unterschiedliche Funktionen aus\u00fcben, nicht nach exakt derselben Methode festzusetzen. Insofern besteht kein Anspruch auf einen abstrakt gleichen \"Durchschnittslohn\" (E. 5.2). Ob die Gemeinwesen des Kantons Z\u00fcrich verpflichtet sind, bei der Ausgestaltung ihres Personalrechts obligationenrechtliche \"Minimal Standards\" zu beachten, kann vorliegend offenbleiben. Der Ferienlohnanspruch steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ferienanspruch und kann nicht getrennt von diesem beurteilt werden; es ist insofern eine Globalbetrachtung vorzunehmen. Die Ferienregelungen der Beschwerdegegnerin kann nicht direkt mit derjenigen des Obligationenrechts verglichen werden. Folglich k\u00f6nnen auch nicht irgendwelche obligationenrechtliche \"Minimal Standards\" verletzt sein (E. 7.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:37:48", "Checksum": "8e094016f9a520f7f1c204bcc6435acc"}