{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "28.08.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00281_28-08-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213206&W10_KEY=4467111&nTrefferzeile=16&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2a7136dfd618acac54d382973a894cfc"}, "Num": [" VB.2013.00281"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.28.0  VB.2013.00281"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.28.0  VB.2013.00281"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.28.0  VB.2013.00281"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Aufenthaltsbewilligung: Weil die Ehe des Beschwerdef\u00fchrers rechtskr\u00e4ftig geschieden und damit definitiv gescheitert ist, steht ihm kein Anspruch auf Verl\u00e4ngerung der Bewilligung gest\u00fctzt auf Art. 43 AuG mehr zu. Das abgeleitete Aufenthaltsrecht des Beschwerdef\u00fchrers ist erloschen. Der Anspruch auf Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG scheitert an der erfolgreichen Integration. Zwar ist der Beschwerdef\u00fchrer wirtschaftlich und scheint er auch aufgrund seiner beruflichen T\u00e4tigkeit sprachlich in der Schweiz integriert, doch kann infolge der wiederholten Straff\u00e4lligkeit nicht davon gesprochen werden, dass der Beschwerdef\u00fchrer die rechtsstaatliche Ordnung und die Werte der Bundesverfassung respektiert. Er erwirkte in der Schweiz drei Verurteilungen innert zwei Jahren und zeigt so eine gewisse Gleichg\u00fcltigkeit gegen\u00fcber der schweizerischen Rechtsordnung. Damit besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltsbewilligung und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die eheliche Gemeinschaft mindestens drei Jahre gedauert hat.  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:37:45", "Checksum": "ff45bf3eb7c5828a3ad6de176a9c5f03"}