{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "30.01.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00372_30-01-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213756&W10_KEY=4467108&nTrefferzeile=90&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5203dde100bebedb8fc1d4af4d2a04fa"}, "Num": [" VB.2013.00372"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.30.0  VB.2013.00372"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.30.0  VB.2013.00372"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.30.0  VB.2013.00372"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Verweigerung der wirtschaftlichen Hilfe wegen Nichtteilnahme an der Basisbesch\u00e4ftigung Verlangt das f\u00fcrsorgepflichtige Gemeinwesen vom F\u00fcrsorgeempf\u00e4nger, eine zumutbare Erwerbst\u00e4tigkeit auszu\u00fcben, handelt es sich nicht um eine hoheitliche Arbeitsverpflichtung, sondern um eine Anspruchsvoraussetzung f\u00fcr die vom Staat erbrachte Leistung (E. 2.2). Die vierw\u00f6chige Basisbesch\u00e4ftigung dient der Kl\u00e4rung, ob die Teilnehmenden zu einer regelm\u00e4ssigen Arbeit mit einem Besch\u00e4ftigungsumfang von mindestens 50 % in der Lage sind. W\u00e4hrend des Einsatzes wird ausgelotet, welche Massnahmen f\u00fcr einen Einstieg in die Arbeitsintegration realistisch und am besten geeignet sind (E. 3.1). Personen, die neu Sozialhilfe beantragen und die Voraussetzungen f\u00fcr eine Anmeldung bei der Basisbesch\u00e4ftigung erf\u00fcllen, erhalten w\u00e4hrend der vierw\u00f6chigen Abkl\u00e4rung einen existenzsichernden Lohn. Sie werden erst nach erfolgreichem Abschluss der Basisbesch\u00e4ftigung in die Sozialhilfe aufgenommen (E. 3.3). Der Beschwerdef\u00fchrerin kann nicht vorgeworfen werden, sie habe die Teilnahme an der Basisbesch\u00e4ftigung verweigert, da sie hierzu nicht ordnungsgem\u00e4ss eingeladen wurde (E. 4.5). H\u00e4tte die Beschwerdef\u00fchrerin die Teilnahme an der Basisbesch\u00e4ftigung tats\u00e4chlich verweigert, h\u00e4tte eine entsprechende Verhaltensanweisung an sie gerichtet werden m\u00fcssen, in der sie zur Teilnahme aufgefordert und auf die Nachteile bei deren Nichtbefolgen h\u00e4tte hingewiesen werden m\u00fcssen (E. 5.4). Angesichts der einschneidenden Wirkungen bei Verweigerung der Basisbesch\u00e4ftigung m\u00fcsste auch bei Personen, die noch nicht unterst\u00fctzt werden, mittels einer entsprechenden Weisung und unter Androhung der Nachteile bei Unterlassung der Besuch der Basisbesch\u00e4ftigung durchgesetzt werden. Dabei z\u00e4hlt die Abkl\u00e4rung, ob eine Person die Basisbesch\u00e4ftigung durchlaufen muss, nach dem System der Beschwerdegegnerin zu den Voraussetzungen, um Sozialhilfe zu erhalten. Gegen\u00fcber bed\u00fcrftigen Gesuchstellern ist aber die wirtschaftliche Hilfe abdem Moment der Gesuchseinreichung geschuldet, auch dann, wenn sich die Sachverhaltsabkl\u00e4rungen in die L\u00e4nge ziehen (E. 5.6).\r\rGutheissung, soweit auf die Beschwerde eingetreten wird und sie nicht gegenstandslos geworden ist."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:04:24", "Checksum": "e383b8843b2406ed496722b066f5451f"}