{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-10-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00378_2013-10-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213411&W10_KEY=13823256&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "bd2358b3e51ddb68e9e20e81e093797f"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2013.00378"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.10.2013  VB.2013.00378"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.10.2013  VB.2013.00378"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.10.2013  VB.2013.00378"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung | Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Scheinehe nach erneuten Heirat der ersten Ehefrau Nach Erhalt der Niederlassungsbewilligung liess sich der Beschwerdef\u00fchrer von seiner hier niedergelassenen zweiten Ehefrau scheiden und verheiratete sich in seinem Heimatland wieder mit seiner ersten Ehefrau und Landsfrau und stellte Nachzugsgesuche f\u00fcr diese sowie die gemeinsamen Kinder. Aufgrund des Verdachts auf Scheinehe hinsichtlich der zweiten Ehe wurde die Niederlassungsbewilligung widerrufen und dem Beschwerdef\u00fchrer Frist zum Verlassen der Schweiz angesetzt. Der erhebliche Altersunterschied zwischen den Ehegatten, die Heirat nach kurzer Bekanntschaft, die geringen wechselseitigen Kenntnisse und die Chronologie der Ereignisse indizieren vorliegend eine Scheinehe in Bezug auf die zweite Ehe des Beschwerdef\u00fchrers. Namentlich die enge Abfolge von Scheidung und (Wieder-)Verheiratung unmittelbar vor und nach der Erteilung ausl\u00e4nderrechtlicher Bewilligungen und die bereits kurz nach der Scheidung erfolgte Anmietung einer f\u00fcr eine vierk\u00f6pfige Familie geeigneten Wohnung sowie die zeitliche Staffelung der Nachzugsgesuche deuten auf ein planm\u00e4ssiges Vorgehen zur Erlangung der Niederlassungsbewilligung und dem Nachzug der Familie nahe, zumal die erste und derzeitige Ehefrau des Beschwerdef\u00fchrers auch nach ihrer Scheidung ihre Meldeadresse weiter im elterlichen Haus des Beschwerdef\u00fchrers hatte und die Beteiligten widerspr\u00fcchliche Aussagen machten (E. 2).  Absehen von einer weiteren Beweiserhebung in antizipierter Beweisw\u00fcrdigung (E. 2.4). Die Wegweisung ist nicht unzumutbar, da eine Wiedereingliederung zumutbar ist, der Beschwerdef\u00fchrer nur gebrochen deutsch spricht und keine qualifizierte Fachkraft ist und der bisherige Aufenthalt von 9 1/4 Jahren erst durch das wissentliche Verschweigen der rein ausl\u00e4nderrechtlichen Motive f\u00fcr die zweite Ehe erm\u00f6glicht und deshalb zu relativieren ist (E. 3). Kostenauflage und Rechtsmittelbelehrung (E. 4 und 5). Abweisung derBeschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:22:51", "Checksum": "589a572e25d7412bd3cecc901e2f4de1"}