{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "08.05.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00380_08-05-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214123&W10_KEY=4467107&nTrefferzeile=60&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b887a685bda033ff8b075895799cc53f"}, "Num": [" VB.2013.00380"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.08.0  VB.2013.00380"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.08.0  VB.2013.00380"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.08.0  VB.2013.00380"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung f\u00fcr einen Neubau im Bereich von Schutzobjekten: Ausnahmebewilligung; Anforderungen an einen projektbezogenen Schutzentscheid; Einordnung. Das Einverst\u00e4ndnis mit der Erstellung eines Neubaus beinhaltet keinen generellen Rechtsmittelverzicht in Bezug auf ein sp\u00e4teres konkretes Projekt (E. 1.3). Die spezielle Grundst\u00fccksform begr\u00fcndet vorliegend besondere Verh\u00e4ltnisse im Sinn von \u00a7 220 Abs. 1 PBG (E. 5.4). Die Abweichung von der Mindesttiefe steht nicht von vornherein im Widerspruch zum Ziel, die Bewahrung einer traditionellen b\u00e4uerlichen Bauweise zu gew\u00e4hrleisten (E. 5.5). Ein projektbezogener Schutzentscheid war vorliegend m\u00f6glich (E. 7.3 f.). Weder die Verf\u00fcgung der Baudirektion noch deren Rekursvernehmlassung enth\u00e4lt jedoch eine einl\u00e4ssliche Auseinandersetzung mit den massgeblichen Fragen (E. 7.4). Auch aus dem Entscheid der Vorinstanz ergibt sich nicht in nachvollziehbarer Weise, weshalb eine Gef\u00e4hrdung des Schutzobjekts ausgeschlossen werden kann (E. 7.5).  Auch in Bezug auf die kommunale Bewilligung liegt keine nachvollziehbare Begr\u00fcndung vor. Es wird weder ersichtlich, inwiefern das Bauvorhaben dem Anliegen gerecht wird, eine traditionelle b\u00e4uerliche Bauweise zu bewahren, noch welche Art von R\u00fccksichtnahme die umliegenden Schutzobjekte verlangen (E. 8.3).  Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung an die Erstinstanzen."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:39:22", "Checksum": "92828f64751fdfa01282ac31cc9b66a2"}