{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "16.01.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00393_16-01-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213692&W10_KEY=4467109&nTrefferzeile=22&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5030c2aadf97b532c5cdb64725b9d576"}, "Num": [" VB.2013.00393"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.16.0  VB.2013.00393"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.16.0  VB.2013.00393"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.16.0  VB.2013.00393"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Freih\u00e4ndige Vergabe aufgrund der Beurteilung durch ein unabh\u00e4ngiges Preisgericht. Planungs- und Gesamtleistungswettbewerbe im Sinn von \u00a7 10 Abs. 1 lit. i SubmV sind dadurch gekennzeichnet, dass die Beurteilung der Wettbewerbsbeitr\u00e4ge durch eine unabh\u00e4ngige Jury erfolgt und anonym durchgef\u00fchrt wird. Gem\u00e4ss der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bildet die Anonymit\u00e4t ein wesentliches Merkmal derartiger Wettbewerbe und damit eine zwingende Voraussetzung f\u00fcr die freih\u00e4ndige Vergabe eines \u00f6ffentlichen Auftrags als Folgeauftrag (E. 5). Der Wettbewerb aus dem Jahr 1999/2000, aus dem die Beschwerdef\u00fchrerin einen Anspruch auf freih\u00e4ndige Vergabe ableiten m\u00f6chte, wurde als Kombination von Projektwettbewerb und Studienauftrag durchgef\u00fchrt, wobei die in der zweiten Stufe vorgenommene Beurteilung der Studienbeitr\u00e4ge unbestrittenermassen nicht anonym erfolgte. Eine anschliessende freih\u00e4ndige Vergabe war daher nach dem Gesagten nicht m\u00f6glich und dementsprechend war die Vergabestelle bei ihrem Entscheid auch nicht an die Empfehlung des Beurteilungsgremiums gebunden. Die Vergabestelle hat zwar wiederholt und insbesondere auch im Wettbewerbsprogramm zur 2. Stufe bei den Teilnehmenden die berechtigte Erwartung geweckt, dass ein Wettbewerb mit einer unabh\u00e4ngigen Jury durchgef\u00fchrt werde, deren Empfehlung bei der Vergabe des Folgeauftrags ber\u00fccksichtigt werde. Entgegen dem beschwerdef\u00fchrerischen Daf\u00fcrhalten vermag dieser Umstand indes keinen Anspruch auf den Folgeauftrag zu begr\u00fcnden, da die Einhaltung eines korrekten Verfahrens dem Schutz des Anbietervertrauens in jedem Fall vorgeht (E. 5.1). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:38:39", "Checksum": "287378c9722994304c4ce7ecd129962a"}