{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "19.09.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00425_19-09-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213276&W10_KEY=4467110&nTrefferzeile=89&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "44d1f2f4453c61f8081530df6af957a3"}, "Num": [" VB.2013.00425"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.19.0  VB.2013.00425"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.19.0  VB.2013.00425"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.19.0  VB.2013.00425"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Strittige R\u00fcckzahlung von zu Unrecht bezogenen Sozialhilfeleistungen aufgrund von an die Beschwerdef\u00fchrerin ausbezahlten Kinderzulagen und Krankentaggeldern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist auf die Durchf\u00fchrung einer m\u00fcndlichen \u00f6ffentlichen Verhandlung zu verzichten, denn eine solche macht erst Sinn, wenn die Sache spruchreif ist (E. 2). Rechtsgrundlagen betreffend R\u00fcckerstattung wirtschaftlicher Hilfe (E. 3.1 und 3.2). Die Zeugenaussage der f\u00fcr den Fall zust\u00e4ndigen Sozialarbeiterin taugt nicht, um der Beschwerdef\u00fchrerin im Sinn von \u00a7 26 lit. a SHG anzulasten, die nachbezahlten Kinderzulagen nicht angegeben zu haben (E. 4.2.3). Ebenso entf\u00e4llt zufolge fehlender zeitlicher Identit\u00e4t eine R\u00fcckerstattung der nachbezahlten Kinderzulagen im Sinn von \u00a7 27 Abs. 1 lit. a SHG, wurden diese doch f\u00fcr eine fr\u00fchere Zeitpanne, w\u00e4hrend welcher noch keine wirtschaftliche Hilfe geleistet wurde, entrichtet (E. 4.2.4). Die Beschwerdegegnerin hat bislang nicht gepr\u00fcft, inwieweit die Voraussetzungen f\u00fcr eine Anrechnung gem\u00e4ss \u00a7 16 Abs. 2 SHV gegeben w\u00e4ren. Dies nachzuholen steht ihr frei und ist vorliegend jedenfalls nicht Sache des Verwaltungsgerichts (E. 4.2.5). Vorgehensweise der Sozialbeh\u00f6rde bei Liquidation eines Gesch\u00e4fts (E. 4.3.1). Nachdem die Beh\u00f6rde die Gesch\u00e4ftsaufgabe und Handhabung der Gesch\u00e4ftsschulden der Beschwerdef\u00fchrerin \u00fcberliess, konnte von Letzterer nicht erwartet werden, dass sie \u2013 quasi isoliert und ohne Thematisierung der Ausgaben (Mietkosten etc.) \u2013 sofort \u00fcber die Krankentaggelder berichten musste. Die Beschwerdef\u00fchrerin konnte daher in guten Treuen davon ausgehen, dass dies anl\u00e4sslich der Schlussabrechnung noch rechtzeitig sei. Somit ist kein diesbez\u00fcgliches unrechtm\u00e4ssiges Verhalten der Beschwerdef\u00fchrerin im Sinn von \u00a7 26 lit. a SHG auszumachen (E. 4.3.5). Dies \u00e4ndert allerdings nichts daran, dass gegebenenfalls die Voraussetzungen f\u00fcr eine R\u00fcckerstattung im Sinn von \u00a7 27 Abs. 1 lit. a SHG erf\u00fcllt sein k\u00f6nnten, was die Beschwerdegegnerin aber nichtn\u00e4her gepr\u00fcft hat. Indem sie sich die Vorlage einer Schlussabrechnung vorbehalten hat, w\u00e4re es aber auch m\u00f6glich, einen allf\u00e4lligen \u00dcberschuss als eigene Mittel im Sinn von \u00a7 16 SHV an die laufende Unterst\u00fctzung anzurechnen (E. 4.3.6). Eine Ber\u00fccksichtigung der nachtr\u00e4glich ausbezahlten Kinderzulagen und Krankentaggelder ist daher nicht von vornherein ausgeschlossen, weshalb die Sache nach Massgabe von \u00a7 64 Abs. 1 VRG an die Beschwerdegegnerin zur\u00fcckzuweisen ist (E. 4.4). Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Rechtspflege (E. 5.2.2).\r\rTeilweise Gutheissung der Beschwerde, soweit Eintreten, und R\u00fcckweisung zum Neuentscheid."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:05:09", "Checksum": "7d5d732e90d5ead36fdebf0f68ca5013"}