{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-08-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00429_2013-08-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213140&W10_KEY=13823257&nTrefferzeile=72&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0f2ff5fd6deaab071c0b752393554558"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2013.00429"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.08.2013  VB.2013.00429"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.08.2013  VB.2013.00429"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.08.2013  VB.2013.00429"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "F\u00fchrerausweisentzug | F\u00fchrerausweisentzug f\u00fcr 12 Monate. Einnicken am Steuer eines Lastwagens auf Autobahn (Sekundenschlaf). Schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften. Anwendung der Wiederholungsregel. Mindestentzugsdauer. Differenzierter Entzug. Der Beschwerdef\u00fchrer hat mit seinem Einnicken den Verkehr schwer gef\u00e4hrdet. Er fuhr auf einer Autobahn, und es ist nur gl\u00fccklichen Umst\u00e4nden zu verdanken, dass kein Verkehrsteilnehmer zu Schaden kam. Niemand darf ein Fahrzeug f\u00fchren, der wegen \u00dcberm\u00fcdung fahrunf\u00e4hig ist. Wer sich trotzdem \u00fcberm\u00fcdet ans Steuer setzt, nimmt damit eine erhebliche Gef\u00e4hrdung Dritter in Kauf (E. 2.4). Neben der qualifizierten objektiven Gef\u00e4hrdung liegt hier auch ein qualifiziertes Verschulden vor. Dem Beschwerdef\u00fchrer h\u00e4tte als Berufschauffeur bewusst sein m\u00fcssen, dass von einem \u00fcberm\u00fcdeten Fahrzeuglenker eine besondere Gefahr ausgeht. Das h\u00e4tte ihn gerade auf einer Autobahn zu erh\u00f6hter Vorsicht bzw. dem Einlegen einer Ruhepause veranlassen m\u00fcssen (E. 2.5). Dem Beschwerdef\u00fchrer wurde der Ausweis in den vorangegangenen f\u00fcnf Jahren bereits einmal wegen einer schweren Widerhandlung entzogen, weshalb ihm der F\u00fchrerausweis f\u00fcr mindestens zw\u00f6lf Monate zu entziehen ist. Die Mindestentzugsdauer darf auch bei Berufschauffeuren nicht unterschritten werden (E. 4.1). Auch eine differenzierte Entzugsdauer f\u00fcr bestimmte Kategorien setzt die Einhaltung der gesetzlichen Mindestentzugsdauer voraus (E. 4.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:21:22", "Checksum": "a2cf61d8f620b5781f501b39d5504465"}