{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-09-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00460_2013-09-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213280&W10_KEY=13823257&nTrefferzeile=19&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6e762bf765cb48936a143a3a778effa1"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2013.00460"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.09.2013  VB.2013.00460"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.09.2013  VB.2013.00460"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.09.2013  VB.2013.00460"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Frage der M\u00f6glichkeit und Zumutbarkeit des Verkaufs einer Liegenschaft im Ausland Die Liegenschaft stellt einen erheblichen Verm\u00f6genswert dar (E. 5.1.1). Es ist davon auszugehen, dass ein Verkauf des Miteigentumsanteils f\u00fcr den Beschwerdef\u00fchrer rechtlich m\u00f6glich und ein solcher auch nicht von der Zustimmung seiner Schwester abh\u00e4ngig ist. Faktisch d\u00fcrfte es zwar nicht leicht sein, das Haus bzw. seinen Anteil daran zu verkaufen. Der Beschwerdef\u00fchrer hat sich jedoch gem\u00e4ss der Auflage auch nur um eine Auszahlung seines Miteigentumsanteils zu bem\u00fchen. Konsequenterweise setzt die Androhung der Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe ungen\u00fcgende Verkaufs- oder Auszahlungsbem\u00fchungen voraus. Das weitere Vorgehen der Beschwerdegegnerin f\u00fcr den Fall, dass das Haus trotz ausreichenden Anstrengungen keinen K\u00e4ufer finden sollte, wurde demgegen\u00fcber nicht geregelt (E. 5.1.2). Der Verkauf des Miteigentumsanteils ist zumutbar (E. 5.1.3). Die verfahrensleitenden Anordnungen sind nicht anfechtbar (E. 5.2). Die Anrechnung eines Verm\u00f6gensertrags aus der Liegenschaft ist nicht gerechtfertigt (E. 5.3). Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung und Rechtsverbeist\u00e4ndung (E. 6.2). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:45:02", "Checksum": "f78e7419b55bbe59350adecc96651e62"}