{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-09-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00511_2013-09-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213249&W10_KEY=13823257&nTrefferzeile=31&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cf12eb0a90ba3e7ff252d80edcb58572"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2013.00511"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.09.2013  VB.2013.00511"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.09.2013  VB.2013.00511"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.09.2013  VB.2013.00511"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "station\u00e4re Massnahme | Fristwiederherstellung / Beschleunigungsgebot / unentgeltliche Rechtspflege. Abweisung des Gesuchs um Fristwiederherstellung: Unabh\u00e4ngig von den S\u00e4umnisfolgen muss sich der Beschwerdef\u00fchrer den Umstand, dass seine Rechtsvertreterin die Beschwerdefrist falsch berechnete und die Beschwerde deshalb zu sp\u00e4t einreichte, als grobe Nachl\u00e4ssigkeit anrechnen lassen (E. 1.3). Angesichts der Frists\u00e4umnis ist einzig insofern auf die Beschwerde einzutreten, als eine Verletzung des Beschleunigungsgebots geltend gemacht wird (E. 1.5).  Die knapp zweimonatige Dauer des Rekursverfahrens ist nicht als \u00fcberm\u00e4ssig lang einzustufen: Bei Entlassungsgesuchen von Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, gilt zwar ein qualifiziertes Beschleunigungsgebot. Die Dringlichkeit einer gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung ist aber im Fall einer rechtskr\u00e4ftig angeordneten station\u00e4ren Massnahme wesentlich kleiner als beispielsweise in der Situation einer Untersuchungshaft. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die Rechtsvertreter des Beschwerdef\u00fchrers eine Mitverantwortung f\u00fcr die Dauer des Rekursverfahrens tragen (E. 2.3).  Die unentgeltliche Rechtspflege ist nur teilweise zu gew\u00e4hren: W\u00e4hrend das Begehren um Feststellung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots nicht als aussichtslos bezeichnet werden kann, sind die \u00fcbrigen Begehren - aufgrund der versp\u00e4teten Beschwerdeeinreichung - als offensichtlich aussichtslos einzustufen (E. 3.2).   Abweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:22:11", "Checksum": "611ce4902737d757182bfa4dce2c374b"}