{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-07-31", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00543_2013-07-31.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213467&W10_KEY=13823257&nTrefferzeile=74&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "aab397e56fe4978b43c30ea47bb9323b"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2013.00543"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 31.07.2013  VB.2013.00543"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 31.07.2013  VB.2013.00543"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 31.07.2013  VB.2013.00543"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Befreiung von der Arbeitspflicht\rWiederaufnahme von VB.2012.524 | Strafvollzug [Wiederaufnahme von VB.2012.00524 nach R\u00fcckweisung durch das Bundesgericht: Pr\u00fcfung der Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung und Rechtsverbeist\u00e4ndung] Da das Sperr- und das Freikonto zur Finanzierung bestimmter Ausgaben vorgesehen sind und der Gefangene in Bezug auf das Sperrkonto gar nur mit Bewilligung der Anstaltsleitung \u00fcber einen Teil davon verf\u00fcgen k\u00f6nnte, ist fraglich, ob sie zur Bezahlung von Gerichtskosten verwendet bzw. bei der Beurteilung der Mittellosigkeit einbezogen werden k\u00f6nnen. Vorliegend kann diese Frage allerdings offenbleiben. Der Beschwerdef\u00fchrer machte n\u00e4mlich nicht geltend, hinsichtlich des Kontos, worauf seine AHV-Rente einbezahlt wird, einer Verf\u00fcgungsbeschr\u00e4nkung zu unterliegen und daraus die Verfahrenskosten nicht decken zu k\u00f6nnen. Wie sich aus dem entsprechenden Kontoauszug ergibt, \u00fcberwogen in den letzten Monaten die Einnahmen die Ausgaben und nahm der Saldo stetig zu. Da der sich darauf befindliche, beachtliche Betrag zum Verm\u00f6gen zu z\u00e4hlen und realisierbar ist und der Beschwerdef\u00fchrer als Gefangener f\u00fcr keine Lebenshaltungskosten aufzukommen hat, kann dieser nicht als mittellos angesehen werden (E. 5.1). Abweisung des Gesuchs um Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung und Rechtsverbeist\u00e4ndung im Verfahren VB.2012.00524."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:21:19", "Checksum": "cedc50b6cc9dd090feb972a1634e6929"}