{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-12-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00568_2013-12-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213631&W10_KEY=13823254&nTrefferzeile=100&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "57ebd7b7fbf0247653b18b56d9b6431b"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2013.00568"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.12.2013  VB.2013.00568"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.12.2013  VB.2013.00568"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.12.2013  VB.2013.00568"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Weisung, eine g\u00fcnstigere Wohnung zu suchen. \u00dcbertragung der Entscheidung an die Kammer (E. 1.2). Der Beschwerdef\u00fchrer wohnt zusammen mit zwei nicht unterst\u00fctzten Personen in einer Wohngemeinschaft, wobei jeder Mieter einen eigenen Mietvertrag hat. Der Beschwerdef\u00fchrer wurde angewiesen, eine Wohnung mit einem den Mietzinsrichtlinien entsprechenden Mietzins zu suchen. Weisungen und Auflagen sind dann zul\u00e4ssig, wenn sie sich auf die richtige Verwendung der Beitr\u00e4ge beziehen oder geeignet sind, die Lage des Hilfeempf\u00e4ngers zu verbessern, worunter auch die Minderung der Unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftigkeit f\u00e4llt. W\u00fcrde der Beschwerdef\u00fchrerin gezwungen, eine g\u00fcnstigere Wohnung zu suchen, h\u00e4tte dies wohl zur Folge, dass seine beiden Mitbewohner nicht mit ihm umziehen w\u00fcrden (E. 5.5). Ein Umzug in eine den Mietzinsrichtlinien f\u00fcr einen Einpersonenhaushalt entsprechende Wohnung w\u00fcrde aber nicht zur Minderung der Bed\u00fcrftigkeit des Beschwerdef\u00fchrers f\u00fchren. Hingegen d\u00fcrfte sich das gemeinsame Wohnen hinsichtlich der angestrebten Integration als positiv erweisen (E. 5.6). Teilweise Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:44:13", "Checksum": "faa61f827a29ba4471c76b5221367258"}