{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "05.02.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00580_05-02-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213805&W10_KEY=4467108&nTrefferzeile=83&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "409ab35e7f1040cf42564d9355391839"}, "Num": [" VB.2013.00580"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.05.0  VB.2013.00580"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.05.0  VB.2013.00580"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.05.0  VB.2013.00580"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Hagelschaden | [Ersatzpflicht f\u00fcr Geb\u00e4udeschaden] Aus dem Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r ergibt sich kein generelles Recht auf die Einholung eines externen Gutachtens. Der Beizug externer Fachpersonen kommt nur in Betracht, wenn das erforderliche Fachwissen nicht innerhalb der entscheidenden Beh\u00f6rde vorhanden ist. Sind die zu behandelnden Fragen f\u00fcr Personen mit einer bestimmten fachtechnischen Grundausbildung allgemein verst\u00e4ndlich, bedarf es auch nicht des Beizugs einer spezifisch in einem engen Fachgebiet ausgebildeten und t\u00e4tigen Person (E. 2.1.2). F\u00fcr die Anerkennung indirekter Hagelsch\u00e4den im Sinn von \u00a7 19 Ziff. 2 GebVG (Sch\u00e4den, welche nicht direkt auf den Impuls der fallenden Hagelk\u00f6rner zur\u00fcckzuf\u00fchren sind) ist auf das Kriterium des ad\u00e4quaten Kausalzusammenhangs abzustellen. Mithin ist zu fragen, ob der Hagelschlag nach dem gew\u00f6hnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Erfahrung geeignet war, den eingetretenen Schaden zu bewirken (E. 3.1). \u00a7 20 Ziff. 3 GebVG schliesst die Ersatzpflicht der Geb\u00e4udeversicherung aus, wenn ein Schaden zwar nat\u00fcrlich kausal auf ein Elementarereignis im Sinn von \u00a7 19 GebVG zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, der ad\u00e4quate Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis und dem eingetretenen Schaden jedoch durch das Unterlassen zumutbarer Massnahmen des Geb\u00e4udeunterhalts unterbrochen wurde (E. 4.1). Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung stellt das Nichtersetzen einer \u00fcberalterten Flachdachfolie einen mangelhaften Geb\u00e4udeunterhalt im Sinn von \u00a7 20 Ziff. 3 GebVG dar (E. 4.2.1). Die Beschwerdef\u00fchrerin kann sich nicht darauf berufen, die Lebensdauer der Flachdachfolie sei noch nicht erreicht gewesen, wenn deren beschr\u00e4nkte Witterungsresistenz l\u00e4ngst h\u00e4tte erkannt werden m\u00fcssen (E. 4.2.3). Ein sorgf\u00e4ltiger Eigent\u00fcmer muss im Rahmen des zumutbaren Geb\u00e4udeunterhalts zumindest bei gr\u00f6sseren Sanierungsmassnahmen mit beh\u00f6rdlichen Auflagen und entsprechenden zeitlichen Verz\u00f6gerungen rechnen und diese entsprechend bei der Planung der Unterhaltsarbeiten ber\u00fccksichtigen (E. 4.3).Tragweite von VB.2003.00434 (E. 5.2). Von einer Unterbrechung des ad\u00e4quaten Kausalzusammenhangs zwischen dem Elementarereignis und dem eingetretenen Schaden ist nur auszugehen, wenn ein ordnungsgem\u00e4ss unterhaltenes Dach dem Hagelereignis standgehalten h\u00e4tte (E. 5.3). \r\rTeilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung im Sinn der Erw\u00e4gungen."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:04:29", "Checksum": "d272edc303f51450523cc7011f796f9d"}