{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2014-05-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00585_2014-05-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213928&W10_KEY=13823251&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e8a90cda4ff523bb0269b2fe51cb02a6"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2013.00585"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.05.2014  VB.2013.00585"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.05.2014  VB.2013.00585"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.05.2014  VB.2013.00585"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "F\u00fchrerausweisentzug | Sicherungsentzug wegen Suchtproblematik (Kokainkonsum) und weiterer gesundheitlicher Beeintr\u00e4chtigungen. Erh\u00f6hte Anforderungen an den Lenker beim berufsm\u00e4ssigen Personentransport. Fachtherapeutisch kontrollierte Drogenabstinenz und erneute verkehrsmedizinische Begutachtung als Voraussetzungen f\u00fcr die Wiedererteilung des F\u00fchrerausweises. Die durch den Konsum von Drogen bewirkte negative Beeinflussung der realit\u00e4tsgerechten Wahrnehmung und vor allem des Reaktionsverm\u00f6gens, f\u00fchrt \u00fcber eine Reduktion der Leistungsreserve zu einem erh\u00f6hten Unfallrisiko. Zudem geht der starke Wunsch bzw. Zwang Drogen zu konsumieren mit einem Kontrollverlust einher, was das Risiko des Lenkens eines Motorfahrzeugs in nicht fahrf\u00e4higem Zustand erheblich erh\u00f6ht (E. 8.1). Der Konsum von Kokain verf\u00fcgt \u00fcber ein sehr hohes Suchtpotenzial. Zudem macht die enthemmende Wirkung Kokain im Strassenverkehr besonders gef\u00e4hrlich. Aufgrund des beim Beschwerdef\u00fchrer mittels Haaranalyse \u00fcber den Beurteilungszeitraum festgestellten mittelstarken bis starken Kokainkonsums durften die Vorinstanzen ohne Weiteres von einer die Fahreignung ausschliessenden Bet\u00e4ubungsmittelproblematik ausgehen (E. 8.2). Beim berufsm\u00e4ssigen Personentransport werden erh\u00f6hte Anforderungen an den Lenker gestellt. Dieser muss f\u00e4hig sein, Personen in einem Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie auch in schwierigen Verkehrssituationen ohne Gef\u00e4hrdung zu transportieren. Vorausgesetzt wird eine fl\u00fcssige, routinierte Fahrweise mit ausgepr\u00e4gtem Verkehrssinn. Die kategoriespezifischen Mindestanforderungen m\u00fcssen dabei klar \u00fcbertroffen werden. Diese Anforderungen erf\u00fcllt der Beschwerdef\u00fchrer gem\u00e4ss verkehrsmedizinischem Gutachten eindeutig nicht (E. 8.3). Wird der F\u00fchrerausweis wegen Drogenabh\u00e4ngigkeit bzw. wegen Drogenmissbrauchs f\u00fcr unbestimmte Zeit entzogen, kann diese Massnahme erst dann aufgehoben werden, wenn eine erfolgreiche Behandlung des Suchtleidens stattgefunden hat. Die Fahreignung l\u00e4sst sich in der Regel erst dann wiederbef\u00fcrworten, wenn eine \u00e4rztlich bzw. fachtherapeutisch kontrollierte und betreute Drogenabstinenz nachgewiesen werden kann, und wenn eine erneute verkehrsmedizinische Begutachtung positiv verl\u00e4uft. Dieser Nachweis ist vorliegend nicht erbracht (E. 9.3 f.).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:27:45", "Checksum": "d93763e5c629e46e56b81ddcf1c507eb"}