{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-12-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00592_2013-12-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213551&W10_KEY=13823256&nTrefferzeile=16&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "12e3d8867bc6bb4fb2915f2b9e9ad3a5"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2013.00592"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.12.2013  VB.2013.00592"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.12.2013  VB.2013.00592"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.12.2013  VB.2013.00592"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schulausschluss | Disziplinarische Massnahmen k\u00f6nnen nur angeordnet werden, wenn der Sch\u00fclerin oder dem Sch\u00fcler eine Pflichtverletzung vorzuwerfen, die Disziplinarmassnahme in einem Gesetz oder einer Anstaltsordnung vorgesehen und die ergriffene Massnahme verh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist (E. 3.2). Die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen eines Disziplinarfehlers tr\u00e4gt die Schule. Dabei hat sie substanziiert dartzutun, welches Verhalten einem Sch\u00fcler konkret vorgeworfen werde (E. 3.4). Ein disziplinarischer Ausschluss kann im Sinn einer ultima ratio nur dann verf\u00fcgt werden, wenn der Sch\u00fclerin oder dem Sch\u00fcler eine sehr schwerwiegende Pflichtverletzung vorzuwerfen ist oder wenn bei geringeren Verst\u00f6ssen mildere Massnahmen nicht zu einer Verhaltensbesserung f\u00fchrten (E. 3.5.1). Vorliegend erweist sich ein Schulausschluss aus unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 3.5.2-5). Prozesskosten z\u00e4hlen zum von den Eltern im Rahmen des Kinderunterhalts zu tragendenden Unterhalt. Von einem Kind darf in diesem Zusammenhang verlangt werden, dass es eine Mittellosigkeit der Eltern substanziiert behauptet oder darlegt, dass diese ihrer diesbez\u00fcglichen Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Weil der Beschwerdef\u00fchrer dies nicht getan hat, ist die Vorinstanz auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu Recht nicht eingetreten (E. 4). Nichteintreten auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung f\u00fcr das Beschwerdeverfahren (E. 6.2). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:24:07", "Checksum": "d412f92b0dddbac0da11b667b47f2455"}