{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-12-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00640_2013-12-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213598&W10_KEY=13823254&nTrefferzeile=93&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1aaae23826941a9f31389890f644b4a2"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2013.00640"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.12.2013  VB.2013.00640"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.12.2013  VB.2013.00640"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.12.2013  VB.2013.00640"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung f\u00fcr die Erweiterung des Kunsthauses. Inwieweit die Rechtsmittellegitimation von der rekurrierenden Partei in der Rekursschrift darzulegen ist, h\u00e4ngt vom Einzelfall ab und ist nach Treu und Glauben zu beurteilen. Zu ber\u00fccksichtigen ist dabei, dass der Wortlaut von \u00a7 338a Abs. 2 PBG im Hinblick auf die Anforderungen an die zehnj\u00e4hrige gesamtkantonale T\u00e4tigkeit im Bereich des Natur- und Heimatschutzes auslegungsbed\u00fcrftig ist und diesbez\u00fcglich noch keine gefestigte Gerichtspraxis besteht (E. 2.3.2). Das Nichteintreten der Vorinstanz auf den Rekurs wegen unzureichender Darlegung der Legitimation erweist sich als \u00fcberspitzt formalistisch (E. 2.3.3 und 2.4). Aufgrund der Entstehungsgeschichte des ideellen Verbandsbeschwerderechts (E. 3.1) d\u00fcrfen an die konkreten Aktivit\u00e4ten der beschwerdeberechtigten Natur- und Heimatschutzorganisationen \u00fcber den Wortlaut von \u00a7 338a Abs. 2 PBG hinaus keine \u00fcberh\u00f6hten Anforderungen gestellt werden. Es ist immerhin zu verlangen, dass sich der Verband auch effektiv und mit einer gewissen Regelm\u00e4ssigkeit im Bereich des Natur- und Heimatschutzes bzw. auf einem verwandten Gebiet bet\u00e4tigt. Hingegen ist es nicht erforderlich, dass sich die Organisation durch ein besonders qualifiziertes Fachwissen sowie in der \u00d6ffentlichkeit besonders bekannte oder verdienstvolle T\u00e4tigkeiten auszeichnet (E. 3.2). Gutheissung und R\u00fcckweisung. (Minderheitsantrag auf Abweisung der Beschwerde mangels hinreichender Auseinandersetzung mit den Anliegen des Natur- und Heimatschutzes.)"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:44:16", "Checksum": "30cfd094a96c9208eb7d1b13318b6892"}