{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2014-06-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00686_2014-06-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214212&W10_KEY=13823251&nTrefferzeile=51&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4bc327e1542ca7797983de8dadf2dff5"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2013.00686"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.06.2014  VB.2013.00686"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.06.2014  VB.2013.00686"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.06.2014  VB.2013.00686"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Beschwerde gegen Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung: Frage der Anwendbarkeit des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens oder des Ausl\u00e4ndergesetzes. Frage der Einhaltung der Dreijahresfrist gem\u00e4ss Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG. Abstellen auf das \u00e4usserlich erkennbare Merkmal des Auszugs aus der ehelichen Wohnung f\u00fcr die retrospektive Berechnung der Dauer der ehelichen Gemeinschaft. Frage der erfolgreichen Integration. Nachdem die kinderlos gebliebene Ehe zwischen dem Beschwerdef\u00fchrer und seiner das schweizerische und das italienische B\u00fcrgerrecht besitzenden Ehegattin unterdessen rechtskr\u00e4ftig geschieden wurde, kann sich dieser im Beschwerdeverfahren grunds\u00e4tzlich nicht mehr auf Anspr\u00fcche gest\u00fctzt auf das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen berufen. Somit kommt das Ausl\u00e4ndergesetz zur Anwendung (E. 2.2). Die Vorinstanzen kamen zum Schluss, dass sich der Beschwerdef\u00fchrer sp\u00e4testens seit April 2009 in rechtsmissbr\u00e4uchlicher Weise auf eine bloss noch formell bestehende Ehe berufe. Sie stellten dabei wesentlich auf die Aussage eines Arbeitskollegen der Ehegattin ab, wonach dieser mit der Ehegattin des Beschwerdef\u00fchrers von April 2009 bis Januar 2011 eine ehe\u00e4hnliche Beziehung gef\u00fchrt habe. Ab April 2010 h\u00e4tten sie zudem zusammen gewohnt (E. 5.2). Der Nachweis, dass die eheliche Gemeinschaft bereits vor dem Auszug der Ehegattin aus der gemeinsamen Wohnung und damit vor Ablauf der Dreijahresfrist nicht mehr bestanden habe, l\u00e4sst sich einzig gest\u00fctzt auf die Aussage des Arbeitskollegen nicht erbringen. Auch wenn dessen Aussagen in sich geschlossen wirken, sind sie dennoch g\u00e4nzlich unbegelegt geblieben. Der Arbeitskollege war nicht in der Lage einen gemeinsamen Mietvertrag, andere Dokumente oder auch nur ein gemeinsames Foto vorzuweisen, welche eine (ehe\u00e4hnliche) Beziehung zur Ehegattin des Beschwerdef\u00fchrers darzulegen verm\u00f6chten (E. 5.4). Die Anordnung weiterer Abkl\u00e4rungen \u2013 wie etwa das Befragen der damaligen Arbeitskollegen oder der Schwester der Ehegattin des Beschwerdef\u00fchrers \u2013 ist imheutigen Zeitpunkt angesichts dessen, dass r\u00fcckwirkend auf April 2009 das Vorliegen einer ehe\u00e4hnlichen Beziehung nachzuweisen w\u00e4re, nicht mehr sinnvoll (E. 5.6).\r\rAufgrund der langen Aufenthaltsdauer, der guten wirtschaftlichen und sprachlichen Integration und der Tatsache, dass der Beschwerdef\u00fchrer bisher keine Sozialhilfe bezogen hat, verm\u00f6gen die beiden strafrechtlichen Verurteilungen die erfolgreiche Integration und den Willen des Beschwerdef\u00fchrers zur Respektierung der rechtsstaatlichen Ordnung noch nicht ernsthaft in Frage zu stellen (E. 6.2). \r\rGutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:28:20", "Checksum": "2bcaee2e11b84033b05b896fef37de85"}