{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "20.02.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00705_20-02-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213836&W10_KEY=4467108&nTrefferzeile=63&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dbf0597d053dc9f9b576b46292f54ac4"}, "Num": [" VB.2013.00705"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.20.0  VB.2013.00705"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.20.0  VB.2013.00705"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.20.0  VB.2013.00705"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Einstellung von F\u00fcrsorgeleistungen / Anrechnung eines fiktiven Ersatzeinkommens. Die Sozialbeh\u00f6rde durfte die Sozialhilfeleistungen des Beschwerdef\u00fchrers auf monatlich rund Fr. 300.- k\u00fcrzen: Erstens hatte der Beschwerdef\u00fchrer bereits fr\u00fcher einmal eine zumutbare Arbeit nicht angetreten, worauf ihm die F\u00fcrsorgeleistungen rechtskr\u00e4ftig gek\u00fcrzt worden waren. Zweitens setzte ihm die Sozialbeh\u00f6rde danach eine neue Frist an, um eine Stelle anzunehmen, und drohte ihm f\u00fcr den Weigerungsfall eine Leistungseinstellung an. Drittens lehnte der Beschwerdef\u00fchrer es anschliessend abermals ab, eine ihm zumutbare Arbeit anzutreten. Soweit er geltend macht, dass ihm die n\u00f6tige Fahrpraxis fehle, um mit dem Auto Pizzas an Krippen in der Stadt Z\u00fcrich auszuliefern, ist ihm entgegenzuhalten, dass er vor vier Jahren die F\u00fchrerscheinpr\u00fcfung bestand, Mobility-Kunde ist und nach eigenen Angaben sporadisch Eink\u00e4ufe mit dem Auto t\u00e4tigte. Von der Zumutbarkeit der abgelehnten Stelle ist umso mehr auszugehen, als die Pizzaauslieferungen nur einen Teil der Arbeit ausgemacht h\u00e4tten und die Fahrstrecke immer identisch gewesen w\u00e4re. Nach der zweiten Ablehnung einer zumutbaren Arbeit durfte die Sozialbeh\u00f6rde androhungsgem\u00e4ss anordnen, der mutmassliche Lohn der zweiten nicht angetretenen Stelle werde im Sozialhilfebudget des Beschwerdef\u00fchrers als Ersatzeinkommen angerechnet (E. 3 und 4). Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung (E. 5) Abweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:38:52", "Checksum": "49603b109e309b9ec840368ea637b3ce"}