{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "18.12.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00802_18-12-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213613&W10_KEY=4467109&nTrefferzeile=51&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1533d61f666c187381f001e6c5b2699c"}, "Num": [" VB.2013.00802"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.18.1  VB.2013.00802"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.18.1  VB.2013.00802"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.18.1  VB.2013.00802"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | [Der Rechtsvertreter der Beschwerdef\u00fchrerin reichte den Rekurs versp\u00e4tet ein und ersuchte mit Verweis auf eine Krankheit um Wiederherstellung der Rekursfrist. Die Vorinstanz wies das Fristwiederherstellungsgesuch ab und trat auf den Rekurs nicht ein.] Eine vers\u00e4umte Frist kann wiederhergestellt werden, wenn dem S\u00e4umigen keine oder nur eine geringe Nachl\u00e4ssigkeit vorgeworfen werden kann. An Fristwiederherstellungsgesuche von Anw\u00e4lten sind erh\u00f6hte Anforderungen zu stellen. Anw\u00e4lte haben sich so zu organisieren, dass die Frist im Fall einer Verhinderung trotzdem gewahrt bleibt. Dies geschieht durch umgehende Bestellung eines Substituten oder bei fehlender Substitutionsvollmacht dadurch, dass die Klientschaft sogleich veranlasst wird, selber zu handeln oder einen anderen Anwalt aufzusuchen (E. 3.2.1). Das Verpassen der Frist ist vorliegend darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass der Rechtsvertreter diese nicht in seine Agenda eingetragen hatte und der drohende Fristenablauf deshalb f\u00fcr seinen Stellvertreter nicht erkennbar war. Ein solches Verhalten ist grob nachl\u00e4ssig. Dar\u00fcber hinaus ist auch nicht ersichtlich, weshalb es dem Rechtsvertreter nicht h\u00e4tte m\u00f6glich sein sollen, die Beschwerdef\u00fchrerin rechtzeitig \u00fcber seine Krankheit zu informieren und sie zu bitten, sich an eine andere Rechtsvertretung zu wenden (E. 3.2.2 f.). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:38:29", "Checksum": "7172226942d9f3f670b6a0ed2e238a0c"}