{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "26.03.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2013-00827_26-03-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214005&W10_KEY=4467108&nTrefferzeile=11&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fdc48de99b5bd183e5ecdb786edb330c"}, "Num": [" VB.2013.00827"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.26.0  VB.2013.00827"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.26.0  VB.2013.00827"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.26.0  VB.2013.00827"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe w\u00e4hrend der Dauer der Erstausbildung einer erwachsenen Person. Der 47 Jahre alte Beschwerdef\u00fchrer hat keinen Anspruch darauf, dass die Sozialhilfe ihm und seiner Familie w\u00e4hrend 2 Jahren die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten bezahlt, um ihm eine Erstausbildung an einer Fachhochschule zu erm\u00f6glichen. F\u00fcr solche Kosten m\u00fcsste die F\u00fcrsorge einzig in hier nicht gegebenen Ausnahmef\u00e4llen aufkommen, n\u00e4mlich wenn der Beschwerdef\u00fchrer mit grosser Wahrscheinlichkeit nur mit, nicht aber ohne die fragliche Ausbildung ein existenzsicherndes Einkommen erzielen k\u00f6nnte, oder wenn es sich um eine bloss kurze Ausbildung handelte, die seine Vermittlungsf\u00e4higkeit erheblich erh\u00f6hen w\u00fcrde (E. 3.3 - 3.5). Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht ebenfalls nicht (E. 3.6). Die Vorinstanz wies das Gesuch des Beschwerdef\u00fchrers um unentgeltliche Rechtsvertretung im Rekursverfahren zu Recht mangels Notwendigkeit ab (E. 4). Gutheissung des Gesuchs um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung im Beschwerdeverfahren (E. 5.2); Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtsvertretung im Beschwerdeverfahren (E. 5.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:39:12", "Checksum": "ea898bf97940012fd1c67fc0b113c9e5"}