{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2014-03-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00032_2014-03-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213884&W10_KEY=13823253&nTrefferzeile=82&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "85f73f1b4c98c1f9bd33e73f8d4d6794"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2014.00032"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.03.2014  VB.2014.00032"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.03.2014  VB.2014.00032"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.03.2014  VB.2014.00032"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Weisung an die Beschwerdef\u00fchrerin, sich um eine g\u00fcnstigere Wohnung zu bem\u00fchen. Selbst wenn die Beh\u00f6rde die Beschwerdef\u00fchrerin korrekterweise ab M\u00e4rz 2012 mit wirtschaftlicher Hilfe unterst\u00fctzt h\u00e4tte, h\u00e4tte sie ihr angesichts dessen, dass ihre Miete weit \u00fcber dem Maximalmietzins lag, zweifellos schon damals die Weisung erteilt, sich um eine g\u00fcnstigere Wohnung zu bem\u00fchen (E 4.2). Die Beschwerdef\u00fchrerin konnte ihre Wohnung bis zur Ausweisung Anfang Juni 2013 bewohnen; eine solch lange Frist bis zum Wohnungswechsel w\u00e4re ihr im Fr\u00fchjahr 2012 kaum angesetzt worden. Mit der angefochtenen Verf\u00fcgung wurde der Beschwerdef\u00fchrerin nochmals Frist bis mindestens Ende Oktober 2013 angesetzt, um eine g\u00fcnstigere Wohnung zu suchen. Insgesamt wurde die Frist f\u00fcr die Suche einer g\u00fcnstigeren Wohnung damit sehr grossz\u00fcgig bemessen (E. 4.3). Der Betrag von Fr. 1'100.- monatlich f\u00fcr eine Wohnung in der Stadt Z\u00fcrich mag eher knapp bemessen und die Suche nach einer solchen Wohngelegenheit mit einem gewissen Aufwand verbunden sein. Indessen kann nicht gesagt werden, es handle sich dabei um eine marktferne Festlegung eines tief gehaltenen Wunschpreises, die das erfolgreiche Auffinden einer passenden Wohnung geradezu verunm\u00f6gliche (E. 5.2). Die Beschwerdegegnerin hat die Beschwerdef\u00fchrerin gen\u00fcgend bei der Wohnungssuche unterst\u00fctzt (E. 5.3). Gew\u00e4hrung der unentgeltichen Prozessf\u00fchrung f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrerin (E. 6.2). Abweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:26:03", "Checksum": "7a1c3e545d09ca671122c89db6124ac8"}