{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2014-11-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00156_2014-11-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214693&W10_KEY=13823249&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "60c3fc68022d5aa409a4315a89523685"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2014.00156"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.11.2014  VB.2014.00156"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.11.2014  VB.2014.00156"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.11.2014  VB.2014.00156"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "wasserrechtliche Konzession | Wasserrechtliche Konzession / unbewilligte Bauten eines Seeanst\u00f6ssers. Der Beschwerdef\u00fchrer ist Eigent\u00fcmer eines an den Z\u00fcrichsee grenzenden Grundst\u00fccks. Er oder sein Rechtsvorg\u00e4nger erstellte ohne Bewilligung diverse Seebauten, die als erweiterte Landanlage und zus\u00e4tzliche Bootsanlegestelle dienen. Die Baubeh\u00f6rde gelangte zum Schluss, eine Konzession oder Bewilligung k\u00f6nne einzig f\u00fcr die Erstellung eines Blockwurfes (Aufschichtung von Steinen) erteilt werden. Die \u00fcbrigen, illegal erstellten Bauten seien zu beseitigen. Zu Recht: Die bisher erteilten Bewilligungen enthalten f\u00fcr die illegal erstellten Bauten keine Grundlage (E. 5.1). Der Beschwerdef\u00fchrer kann das betroffene Areal (samt Bootshaus) auch nach Beseitigung der illegal errichteten Bauten bestimmungsgem\u00e4ss nutzen. Gewichtige \u00f6ffentliche Interessen sprechen gegen die nachtr\u00e4gliche Bewilligung der illegal erstellten Seebauten, da diese zu einer erheblichen Erweiterung der Baufl\u00e4che ins Gew\u00e4ssergebiet hinein f\u00fchren (E. 5.3). Das Sondernutzungsrecht, das die Baubeh\u00f6rde dem Grossvater des Beschwerdef\u00fchrers 1898 erteilt hatte, ist nicht von ewiger Dauer. Es bewirkt insbesondere kein zeitlich unbegrenztes Recht, die legal erstellten Bauten auf beliebige Weise zu unterhalten oder die illegal erstellten Bauten stehen zu lassen (E. 5.4). Eine Ungleichbehandlung gegen\u00fcber anderen Seeanst\u00f6ssern ist nicht ersichtlich (E. 5.4).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:31:14", "Checksum": "ebed6a8dd058e57cc44b91eb7edd7a42"}