{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "20.11.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00157_20-11-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214694&W10_KEY=4467104&nTrefferzeile=35&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "362890d40de5059dd97fa20071eb427a"}, "Num": [" VB.2014.00157"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.20.1  VB.2014.00157"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.20.1  VB.2014.00157"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.20.1  VB.2014.00157"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "wasserrechtliche Konzession | Befristung einer wasserrechtlichen Konzession / Beseitigung eines unbewilligten Badeplatzes. Die Baubeh\u00f6rde hatte die Beseitigung eines Badeplatzes angeordnet, den der beschwerdef\u00fchrende Grundeigent\u00fcmer illegal erstellt hatte, indem er einen Blockwurf (aufgeschichtete Steine) verfestigt hatte. Zu Recht: Die bis anhin erteilten Bewilligungen und Konzessionen stellen keine gen\u00fcgende Grundlage f\u00fcr den illegal erstellten Badeplatz dar. Es besteht ein gewichtiges \u00f6ffentliches Interesse, keine Konzession zu erteilen, wenn eine private Baute im Gew\u00e4ssergebiet erheblich erweitert werden soll. Zudem ist der vorliegend erstellte Badeplatz zum Bootshausschutz nicht n\u00f6tig, und er steht im Widerspruch zu einer naturnahen Seeufergestaltung (E. 5.1). Eine Ungleichbehandlung gegen\u00fcber anderen Seeanst\u00f6ssern ist nicht ersichtlich (E. 5.2). Die viermonatige Frist, die f\u00fcr die Beseitigung des Badehauses angesetzt wurde, erweist sich als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 5.3).  Die Baubeh\u00f6rde befristete die 1895 noch unbefristet erteilte Konzession im Jahr 2007 an sich zu Recht bis 2010 (E. 6.1). Allerdings h\u00e4tte die Rekursinstanz im Jahr 2014 eine neue Konzessionsablaufsfrist ansetzen m\u00fcssen, denn die Verf\u00fcgung der Baubeh\u00f6rde erwuchs aufgrund des Rekursverfahrens nicht in Rechtskraft. Von einer Korrektur des angefochtenen Entscheids ist jedoch abzusehen, denn faktisch tolerierten die Beh\u00f6rden w\u00e4hrend des Rekursverfahrens die Weiternutzung der Bauten im konzessionierten Umfang (E. 6.2).  Abweisung im Sinn der Erw\u00e4gungen."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:40:28", "Checksum": "3c40f6af651971d672f840f454103225"}