{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "02.06.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00170_02-06-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214173&W10_KEY=4467107&nTrefferzeile=34&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4ec433301bd9f470dda6d712b600bb4b"}, "Num": [" VB.2014.00170"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.02.0  VB.2014.00170"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.02.0  VB.2014.00170"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.02.0  VB.2014.00170"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Urlaub | Bewilligung begleiteter Urlaube. Der Antrag der Beschwerdef\u00fchrerin, das Verwaltungsgericht m\u00fcsse ihr eine unentgeltliche Rechtsvertretung bestellen, ist abzuweisen: Gesuchstellende Personen m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich selber nach einer Person suchen, die sie - m\u00f6glicherweise unentgeltlich - anwaltlich vertritt (E. 3.1). Der vorinstanzliche Nichteintretensbeschluss ist nicht zu beanstanden: Die Beschwerdef\u00fchrerin ist nicht dazu legitimiert, sich dagegen zu wehren, dass die Justizvollzugsbeh\u00f6rde ihr (im Grundsatz und unter Auflagen) begleitete Urlaube bewilligte. Aus der Urlaubsbewilligung entstehen ihr keine - insbesondere auch keine finanziellen - Nachteile (E. 3.2). Die Beschwerdef\u00fchrerin hat ferner keinen Anspruch darauf, dass ihr die Kopie eines psychiatrischen Gutachtens zugestellt wird: Zur Wahrung des rechtlichen Geh\u00f6rs gen\u00fcgt es, dass sie auf entsprechendes Gesuch hin jederzeit Einsicht in das Gutachten nehmen kann (E. 3.3). Wegen Aussichtslosigkeit der gestellten Begehren durfte die Vorinstanz zum Schluss gelangen, dass die Beschwerdef\u00fchrerin keinen Anspruch auf unentgeltliche Prozessf\u00fchrung hat (E. 3.6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:39:32", "Checksum": "453aed4597eeabbe705f56d925161970"}