{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "20.11.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00183_20-11-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214724&W10_KEY=4467104&nTrefferzeile=32&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "140db2280e3f6764364843d4ea6445b3"}, "Num": [" VB.2014.00183"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.20.1  VB.2014.00183"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.20.1  VB.2014.00183"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.20.1  VB.2014.00183"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Anpassung Strichzone | Anpassung der Strichzone Niederdorf  [Die Beschwerdef\u00fchrerinnen wehren sich gegen das Verbot der Strassenprostitution zwischen 19.00 und 22.00 Uhr sowie zwischen 2.00 und 05.00 Uhr] Beim angefochtenen Beschluss des Stadtrats handelt es sich um eine Allgemeinverf\u00fcgung (E. 1). Die mittelbare Betroffenheit der Beschwerdef\u00fchrerinnen 1 und 2 als Vermieterinnen von Zimmern schafft noch keine gen\u00fcgende Beziehungsn\u00e4he zum Streitgegenstand und kein schutzw\u00fcrdiges Anfechtungsinteresse. Der Statthalter h\u00e4tte demnach auf ihren Rekurs mangels Legitimation nicht eintreten d\u00fcrfen. Insofern ist sein Entscheid aufzuheben und die Beschwerde im Sinn der Erw\u00e4gungen abzuweisen (E. 3.1). Dass die Strassenprostitution generell mit negativen Auswirkungen auf bewohnte H\u00e4user und Gewerbebetriebe in ihrer Umgebung verbunden ist, kann als allgemein bekannte Tatsache gelten. Dass entsprechende Auswirkungen gerade auch im Rahmen der Strassenprostitution im Niederdorf bestehen, ist \u2013 soweit nicht ohnehin gerichtsnotorisch \u2013 im Beschwerdeverfahren auch gen\u00fcgend ausgewiesen, zumal solche in der Chronologie der Stadtpolizei dokumentiert werden. Diese kann als Amtsbericht und damit als taugliches Instrument zur Sachverhaltsabkl\u00e4rung und als zul\u00e4ssiges Beweismittel angesehen werden. Weitere Abkl\u00e4rungen erscheinen nicht n\u00f6tig; der Sachverhalt ist gen\u00fcgend erstellt (E. 4.2). Die Aus\u00fcbung der Prostitution steht zwar unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Wirtschaftsfreiheit. Deren Einschr\u00e4nkung ist jedoch angesichts der Einwirkungen auf die Bewohner und Gewerbebetriebe des Niederdorfs gerechtfertigt (E. 5 und 6). Abweisung im Sinn der Erw\u00e4gungen."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:40:29", "Checksum": "ef58a34098bfe8e88900343a44f9c3a5"}