{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "03.07.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00186_03-07-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214269&W10_KEY=4467105&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e81b782dff6dab9148eb94c22c837163"}, "Num": [" VB.2014.00186"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.03.0  VB.2014.00186"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.03.0  VB.2014.00186"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.03.0  VB.2014.00186"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Ausrichtung einer Minimalen Integrationszulage (MIZ) Der Beschwerdef\u00fchrer hat seine Arbeitsunf\u00e4higkeit jeweils mit Arztzeugnissen ausgewiesen. Entgegen ihrer bisherigen Praxis wollte die Beschwerdegegnerin diese f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der MIZ neu jedoch nicht mehr ausreichen lassen und h\u00f6here Anforderungen an den Nachweis der besonderen Integrationsleistungen stellen. Infolgedessen forderte sie den Beschwerdef\u00fchrer zum Beleg der momentan in Anspruch genommenen \u00e4rztlichen Behandlungen und \u00c4rzte auf. Dies tat sie allerdings erst, nachdem sie die Auszahlung der MIZ ohne entsprechende Anordnung bereits eingestellt und die H\u00f6he der wirtschaftlichen Hilfe festgelegt hatte. Vorher konnte und durfte der Beschwerdef\u00fchrer aufgrund der zuvor w\u00e4hrend mehreren Jahren geleisteten MIZ indes noch davon ausgehen, dass sich die Beschwerdegegnerin weiterhin mit den eingereichten Arztzeugnissen begn\u00fcgen oder aber wenigstens konkrete zus\u00e4tzliche Informationen bei ihm oder den \u00c4rzten verlangen w\u00fcrde, um die zuk\u00fcnftige Ausrichtung der MIZ zu pr\u00fcfen. Das Vorgehen der Beschwerdegegnerin widersprach dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und verletzte das rechtliche Geh\u00f6r des Beschwerdef\u00fchrers (E. 3.2). Teilweise Gutheissung. R\u00fcckweisung der Sache im Sinn der Erw\u00e4gungen zur neuen Entscheidung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:03:42", "Checksum": "4782c18c03bfd2f144a4e3a7c1578805"}