{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "22.10.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00202_22-10-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214607&W10_KEY=4467104&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4b15178972242936bd9a31610552fb5e"}, "Num": [" VB.2014.00202"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.22.1  VB.2014.00202"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.22.1  VB.2014.00202"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.22.1  VB.2014.00202"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Beschwerde gegen Vergabe von Tiefbau- und Belagsarbeiten. \"Bereinigte\" Offertsumme: Erh\u00f6hung einer Position im Leistungsverzeichnis durch die Vergabebeh\u00f6rde mit der Begr\u00fcndung, dass man sich aus qualitativen Gr\u00fcnden gegen die im Grundangeobt aufgef\u00fchrte Subunternehmerin und f\u00fcr die (teurere) Variante entschieden habe. Die Vergabestelle darf bei der Spezifikation ihrer Vorgaben grunds\u00e4tzlich nicht nur ein einziges Produkt oder Fabrikat vorschreiben, sondern muss mit dem Hinweis \"oder gleichwertig\" zum Ausdruck bringen, dass auch andere Produkte zul\u00e4ssig sind (E. 3.2.1). Vorliegend hat die Beschwerdef\u00fchrerin entgegen dem beschwerdegegnerischen Daf\u00fcrhalten kein alternatives Baumaterial oder Produkt offeriert, f\u00fcr welches eine entsprechende Deklaration verlangt gewesen w\u00e4re. Mangels einer Abweichung von den Ausschreibungsvorgaben er\u00fcbrigte sich der ansonsten erforderliche Nachweis der Gleichwertigkeit (E. 3.2.2). Sodann l\u00e4sst die Formulierung der Zuschlagskriterien keinen Raum f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung der von der Vergabebeh\u00f6rde angef\u00fchrten qualitativen Bedenken. Subunternehmer k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich auch in die Eignungspr\u00fcfung einbezogen werden, sofern dies in den Ausschreibungsvorgaben entsprechend vorgesehen wurde. Vorliegend erfolgte indessen keine solche Unterstellung. Mangels einer entsprechenden Vorgabe in den Ausschreibungsunterlagen bestand demnach keine Handhabe, die Fachkenntnisse und Erfahrung der Subunternehmer \u00fcberhaupt zu ber\u00fccksichtigen. Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:03:33", "Checksum": "3289870898c0b3dfee33be749a36a4b3"}