{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2014-12-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00237_2014-12-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214804&W10_KEY=13823249&nTrefferzeile=15&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f332cce5206cf3e3b81e8509d607281b"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2014.00237"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.12.2014  VB.2014.00237"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.12.2014  VB.2014.00237"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.12.2014  VB.2014.00237"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Nachbarbeschwerde gegen L\u00e4rmimmissionen einer aussen liegenden W\u00e4rmepumpe: Vorsorgeprinzip. Abstellen der W\u00e4rmepumpe w\u00e4hrend der Nacht. Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit bei Sanierung eines bestehenden Einfamilienhauses. Parteientsch\u00e4digung wegen besonderen Aufwands. Bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit m\u00f6glicher Massnahmen gest\u00fctzt auf das Vorsorgeprinzip ist zu ber\u00fccksichtigen, dass es sich vorliegend um die Sanierung eines bestehenden Einfamilienhauses handelt. Nachtr\u00e4gliche Umr\u00fcstungen und Anpassungen sind in der Regel mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Ein Abstellen der W\u00e4rmepumpe w\u00e4hrend der Nacht w\u00e4re nur \u00fcber die Installation zus\u00e4tzlicher W\u00e4rmespeicherkapazit\u00e4ten und einer leistungsst\u00e4rkeren W\u00e4rmepumpe m\u00f6glich, was wiederum mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden w\u00e4re (E. 4.5). Mit der L\u00e4rmreduktion durch den neuen Anlagentyp um 4 bis 5 dB und unter Ber\u00fccksichtigung der L\u00e4rmreduktion durch den Terrainverlauf wurde eine sp\u00fcrbare L\u00e4rmentlastung gegen\u00fcber dem Planungswert erreicht. Zudem wurde die Baubewilligung mit der Nebenbestimmung pr\u00e4zisiert, dass die W\u00e4rmepumpe nachts nur im Fl\u00fcstermodus betrieben werden darf. Damit wird dem Vorsorgeprinzip hinreichend Rechnung getragen. Die zus\u00e4tzlich verlangten Vorkehrungen erweisen sich aufgrund des damit verbunden erheblichen finanziellen Aufwands als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4.6). Angesichts der Technizit\u00e4t der sich stellenden Fragen war es gerechtfertigt, dass die private Beschwerdegegnerschaft zur Vertretung ihres Standpunkts entsprechendes Fachwissen in Form von Expertenberichten beigezogen hat. Sie ist daher f\u00fcr die ihr daraus entstandenen besonderen Aufwendungen zu entsch\u00e4digen (E. 6.1).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:32:18", "Checksum": "4dd1dcd02d27b9fe93e5869a32500ada"}