{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2014-07-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00327_2014-07-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214329&W10_KEY=13823251&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8e8bf7d893f4752e6f4099d07c9ceeca"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2014.00327"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.07.2014  VB.2014.00327"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.07.2014  VB.2014.00327"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.07.2014  VB.2014.00327"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung | Nichtleistung Kostenvorschuss Dem Bf ist die ihm angesetzte Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses einmalig erstreckt worden. Sein Gesuch um erneute Erstreckung, das er angeblich eine Stunde vor Fristablauf der Post \u00fcbergeben haben will, ist abzuweisen, nachdem die urspr\u00fcngliche Frist ausdr\u00fccklich letztmals erstreckt worden ist. Aus diesem Grund ist ihm auch keine Notfrist anzusetzen. Damit ist auf die Beschwerde nicht einzutreten (E. 2). Der Beschwerde w\u00e4re auch materiell kein Erfolg beschieden gewesen: Der Bf ist zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden und erf\u00fcllt damit einen Widerrufsgrund (E. 3.1). Seine Straftat und damit auch das \u00f6ffentliche Interesse an seiner Wegweisung wiegen \u00e4usserst schwer, nachdem er unter anderem zwei Menschen mit einem Messer attackiert hat (E. 3.2.1). Dagegen muss sein privates Interesse am Verbleib in der Schweiz als deutlich geringer eingestuft werden (E. 3.2.2). Weiter ist eine angebliche Verfolgung des Bf durch eine private Gruppierung in seinem Heimatland durch nichts belegt (E. 3.3). Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:29:19", "Checksum": "0f0c18dc398b287a182e55a78e86d1b4"}