{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2014-08-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00389_2014-08-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214402&W10_KEY=13823250&nTrefferzeile=82&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f638da6ff0521b751abaac471bc87f35"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2014.00389"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.08.2014  VB.2014.00389"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.08.2014  VB.2014.00389"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.08.2014  VB.2014.00389"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Nichterteilung der Aufenthaltsbewilligung wegen T\u00e4uschung \u00fcber ausl\u00e4ndische Vorstrafe. [Die aus Kuba stammende Beschwerdef\u00fchrerin verschwieg im Antragsformular f\u00fcr die Aufenthaltsbewilligung eine kubanische Vorstrafe wegen Waffenbesitz und schwerer K\u00f6rperverletzung. Trotz entsprechender Bem\u00fchungen konnte das kubanische Strafurteil nicht beschafft werden, da die Beschwerdef\u00fchrerin angibt, das ihr ausgeh\u00e4ndigte Original verloren zu haben und das zust\u00e4ndige kubanische Gericht offenbar keine Kopien ausstellt.] Nach der sog. Reneja-Praxis ist es zul\u00e4ssig und mit dem Recht auf Familienleben vereinbar, wenn bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren selbst dann keine Bewilligung mehr erteilt wird, wenn dem Schweizer Ehepartner die Ausreise nur schwer zugemutet werden kann. Grunds\u00e4tzliche Anwendbarkeit auf ausl\u00e4ndische Strafurteile (E. 3).  Da ein begr\u00fcndetes Urteil oder weitere aussagekr\u00e4ftige Dokumente \u2013 wie z. B. eine Anklageschrift oder Einvernahmeprotokolle \u2013 vorliegend nicht vorhanden oder nicht erh\u00e4ltlich sind, k\u00f6nnte auf die aus dem kubanischen Strafregisterauszug ersichtlichen Verurteilungen nur abgestellt werden, wenn die Rechtstaatlichkeit des konkreten kubanischen Strafverfahrens und die Authentizit\u00e4t der eingereichten Belege ausser Frage st\u00fcnde und die Tatschwere bereits aufgrund der aus dem Auszug ersichtlichen Delikte und der H\u00f6he der ausgesprochenen Strafe augenf\u00e4llig w\u00e4re. Auch wenn die Beschwerdef\u00fchrerin \u00fcberwiegend generelle Kritik am kubanischen Rechtssystem \u00fcbt und nicht konkret dargelegt, inwiefern das gegen sie ausgef\u00e4llte Strafurteil rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gen\u00fcgen soll, ist ihr die mangelhafte Substanziierung der konkreten Rechtsverst\u00f6sse im kubanischen Strafverfahren nicht vorzuwerfen: So ist es kaum m\u00f6glich, rechtsstaatliche Defizite eines konkreten Verfahrens ohne genauere Kenntnisse der Strafakten und des Strafurteils darzulegen. Angesichts der generellen rechtsstaatlichen Bedenken hinsichtlich der kubanischen Strafjustiz istdeshalb zugunsten der Beschwerdef\u00fchrenden nicht auszuschliessen, dass das kubanische Strafverfahren auch im konkret zu beurteilenden Fall rechtsstaatliche Vorgaben verletzt haben k\u00f6nnte. Damit kann vorliegend nicht auf den kubanischen Strafregisterauszug abgestellt werden und die Erwirkung einer rechtskonform ausgef\u00e4llten l\u00e4ngerfristigen Freiheitsstrafe hat als nicht erwiesen zu gelten. Somit entf\u00e4llt der entsprechende Widerrufsgrund nach Art. 62 lit. b AuG (E. 4).\r\rAuch wenn der Beschwerdef\u00fchrerin sich die falschen Angaben im Gesuchsformular anlasten muss, erscheint die Nichterteilung der Aufenthaltsbewilligung aufgrund ihrer Falschangaben unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 5).\r\rRegelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 6).\r\rGutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:42:18", "Checksum": "829fbfeeec0bb786853103ea57b1ff2e"}