{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "10.06.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00392_10-06-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215248&W10_KEY=4467101&nTrefferzeile=93&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0cf43226e504320c11cecfc9f51d2b9c"}, "Num": [" VB.2014.00392"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.10.0  VB.2014.00392"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.10.0  VB.2014.00392"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.10.0  VB.2014.00392"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Niederlassungs-/Aufenthaltsbewilligung | Widerruf der Niederlassungsbewilligung; Scheinehe; Familiennachzug. Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Ehe einzig eingegangen worden ist, um die ausl\u00e4nderrechtlichen Bestimmungen zu umgehen (E. 4). Als gewichtiges Indiz f\u00fcr eine Scheinehe spricht, dass die Heirat mit einer hier anwesenheitsberechtigten Frau f\u00fcr den illegal in die Schweiz eingereisten Beschwerdef\u00fchrer die einzige M\u00f6glichkeit darstellte, eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen und die ihm drohende Wegweisung zu verhindern (E. 6.3). Ein weiteres gewichtiges Indiz f\u00fcr eine Scheinehe ist darin zu sehen, dass der Beschwerdef\u00fchrer sich direkt nach Erteilung der Niederlassungsbewilligung von seiner schweizerischen Ehefrau scheiden liess, sofort wieder seine vormalige ausl\u00e4ndische Ehefrau heiratete und gleichzeitig ein Familiennachzugsgesuch f\u00fcr seine beiden ausl\u00e4ndischen Kinder sowie f\u00fcr die ausl\u00e4ndische Ehefrau stellte (E. 6.5). Daf\u00fcr spricht auch der zeitliche Ablauf der Geschehnisse (E. 6.6), weshalb unter W\u00fcrdigung der gesamten Umst\u00e4nde das Vorliegen einer Scheinehe zu bejahen und die Beschwerde abzuweisen ist. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:02:13", "Checksum": "7e3c751a5c9179f984e963b6eb9c7d18"}